21.01.2021 - 17.1 Widmung des Wegeflurstückes 355, Flur 1, Gem. W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 21.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Öffentliche Straßen im Sinne des § 2 StrWG M-V sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Wege sind gem. § 3 Abs. 4 StrWG M-V sonstige öffentliche Straßen, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder bestimmte Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind (hier Aufnahme Fußgänger und Radfahrer in Bezug zur „Landstraße“ und zum „Kirchsteig“.)
Wege sind daher wie eine Straße gem. § 7 StrWG M-V durch den Straßenbaulastträger zu widmen. Träger der Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen ist gem. § 14 StrWG M-V die Gemeinde, hier somit die Gemeinde Testorf-Steinfort.
Die dauerhafte Sicherung als öffentliche Verkehrsfläche ist durch Widmung zu gewährleisten.
Die im Luftbild dargestellte und im Eigentum der Gemeinde Testorf-Steinfort befindliche sonstige Verkehrsfläche (Weg) wird gemäß § 7 StrWG M-V dem öffentlichen Verkehr, nur Rad- und Gehweg, gewidmet und gemäß § 3 Nr. 4 StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße (Weg) eingestuft.
Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gem. § 7 Absatz 2 StrWG M-V öffentlich bekanntzumachen.
Die Benennung des Weges lautet „Schulsteig“.
Beschluss:
- Die in der beigefügten Karte dargestellte Wegefläche
Gemarkung: Wüstenmark
Flur: 1
Flurstücke: 355
wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – MV) dem öffentlichen Verkehr (nur Rad- und Gehweg) gewidmet und gemäß § 3 Nr. 4 StrWG – MV als sonstige öffentliche Straße (Weg) eingestuft.
Die Zufahrt zum Grundstück für die Eigentümer von Flst. 360, Flur 1, Gem. Wüstenmark bleibt erhalten.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfügung über die Widmung öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,3 MB
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