15.11.2021 - 6 Annahme von Spenden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 15.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Spenden
- für die Kindertagesstätte „Am Lustgarten“ in Höhe von
250,00 Euro von der GER Umweltschutz GmbH,
150,00 Euro vom Vermessungsbüro Schubert,
311,10 Euro von der Autovermietung Ali Cengiz (Sachspende)
- für eine Baumpflanzung zum Weltspartag in Höhe von 300,00 Euro durch die Sparkasse Grevesmühlen.
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.