16.08.2021 - 7 Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl-Greve...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister, Herr Prahler, erläutert den aktuellen Stand zur Erarbeitung der Vereinbarung. Erste Hinweise der Kommunalaufsicht wurden bereits berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, die Vereinbarung nach noch notwendigen Anpassungen erneut der Kommunalaufsicht vorzulegen mit der Bitte um Hinweise zur Genehmigungsfähigkeit. Anschließend soll die Beschlussfassung in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeindevertretung Upahl und der Stadtvertretung Grevesmühlen erfolgen. Herr Prahler erläutert nachfolgend die einzelnen Paragrafen der Vereinbarung. Hinsichtlich § 8a ist die Entscheidung der Kommunalaufsicht noch ausstehend, welche Werte einzustellen sind. Für sämtliche Flurstücke war eine Wertermittlung vorzunehmen, die Ergebnisse werden derzeit in Excel-Tabellen eingepflegt, woraus sich möglicherweise eine Veränderung des Verhältnisses ergeben kann.

Herr Pagels fragt, ob zu § 8b zusätzliche Beschlüsse erforderlich sind. Herr Prahler bestätigt dies.

Zu § 10 erläutert Frau Lenschow die Grundsätze der Aufteilung des Gewerbesteueraufkommens zwischen beiden Kommunen anhand einer Präsentation und zeigt dabei unterschiedliche Fallkonstellationen und deren Auswirkungen auf den Finanzausgleich. Es wurde seitens des Innenministeriums angeraten, diese Fallkonstellationen dem Vertrag als Anlage beizufügen. Auf die Frage von Herrn Pagels, warum dies so aufwendig zu regeln sei, erläutert Herr Prahler, dass Gewerbegebiete mit wenigen, aber großen Unternehmen erfahrungsgemäß hohen Schwankungen in der Gewerbesteuer unterliegen. Außerdem klaffen die Realisierungen beider Bauabschnitte zeitlich auseinander, so dass die Stadt von einer Aufteilung der Steuer bereits im 1. BA profitieren kann. Sobald beide BA fertig gestellt und besiedelt sind, ist ein gegenseitiger Ausgleich zu erwarten.

 

Herr Bahr fragt, wie Streitigkeiten zwischen beiden Kommunen, zum Beispiel hinsichtlich Investoren, behandelt werden. Herr Prahler erläutert, dass gemäß § 13 die Kommunalaufsicht des Landkreises einzuschalten ist. Zudem fragt Herr Bahr, wie die Befugnisse zu Preisverhandlungen (z.B. bei Veräußerungen zu einem niedrigeren Preis) mit Investoren geregelt sind. Herr Prahler erklärt, dass ohnehin nur zum vollen Wert veräußert werden dürfe, auch im Hinblick auf die Förderung. Zudem werden gemeinsame Sitzungen beider Beschlussgremien durchgeführt.

 

Herr Springer, Bürgermeister der Gemeinde Upahl, ergänzt, dass er den Schlüssel 50/50 für angemessen hält, da es in keiner Konstellation eine Benachteiligung eines der beiden Partner gibt. Beide Partner profitieren gleichermaßen, was auch der Grundsatz einer interkommunalen Zusammenarbeit sein sollte.

 

Auf die Frage von Frau Lange, was passiere, wenn die Fördermittel nicht bewilligt werden, antwortet Herr Prahler, dass dies (neben z.B. der erfolgreichen Schaffung von Planungsrecht und der Zusage des Großinvestors) eines von mehreren Kriterien sei, von denen die Umsetzung des Projektes abhängig ist. Das bedeutet, dass ohne Fördermittel das Gewerbegebiet nicht realisiert wird.

 

Herr Schiffner fragt nach der 1-Jahresfrist im § 10 Absatz 8 hinsichtlich möglicher Ratenzahlungen. Hierzu erläutert Frau Lenschow, dass die Abrechnung des Steueraufkommens jeweils zu Beginn des Folgejahres erfolgt. Sollte eine Ratenzahlung aufgrund der Liquiditätslage erforderlich sein, ist unerheblich, ob diese bis Jahresende oder Januar des darauffolgenden Jahres abgeschlossen wird.

 

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

        davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

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Sachverhalt:

Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Der aktuelle Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt. Einzelne Punkte befinden sich derzeit noch in der Abstimmung mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde. 

Die endgültige, durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde geprüfte Vereinbarung wird zum gegebenen Zeitpunkt den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 

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Anlagen zur Vorlage