01.06.2021 - 16 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 "Zum Säge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erläutert die erneute Behandlung der Beschlussvorlage und geht auf die Änderungen ein.

 

Herr Grote erkundigt sich, ob es schon einen Verhandlungstermin gibt.

 

Der Bürgermeister informiert über die Ankündigung, dass es im Sommer einen mündlichen Termin geben wird.

 

Herr Schiffner kritisiert auch zu diesem B-Plan die Einschränkungen.

 

Der Bürgermeister geht darauf ein, dass jeder seine eigene Auffassung vertritt und keine einheitliche Linie zustande kommt. Ein einstimmiges Ergebnis hierzu wird nicht erreichbar sein.

 

Herr Grote spricht sich dafür aus den Beschluss wie vorliegend zu fassen, aber für die Zukunft eine Grundsatzdiskussion zu führen.

 

Auch Herr Faasch vertritt die Ansicht den vorliegenden Beschluss so zu fassen, ist aber grundsätzlich für so wenig Einschränkungen wie möglich.

 

Sachverhalt:

Das Areal des Plangeltungsbereichs ist bereits seit DDR-Zeiten von einer industriellen,

handwerklichen und gewerblichen Nutzung geprägt. Nach und nach wurden zahlreiche

Nutzungen eingestellt. Das im Plangebiet vorhandene Sägewerk hat bereits Anfang des

Jahres 2016 den Betrieb eingestellt. Aktuell befinden sich im Plangebiet eine Tischlerei und

ein Holzverarbeitungsbetrieb.

In Anbetracht der anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken möchte die Stadt

Grevesmühlen auf den aus der Nutzung gefallenen Flächen ein allgemeines Wohngebiet

schaffen - unter Berücksichtigung von erforderlich werdenden Lärmschutzmaßnahmen. Die

 

Erschließung des geplanten knapp 9,3 ha großen Wohngebietes soll über eine neue

Anbindung von der Rehnaer Straße erfolgen.

Die Stadt Grevesmühlen sieht für das gesamte Areal das Erfordernis einer städtebaulichen

Neuordnung.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 sollen die planungsrechtlichen

Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes für die Flächen des

ehemaligen Sägewerkes und der sich südlich anschließenden Flächen bis an die Grenze

des Geltungsbereiches und für die Sicherung bestehender Gewerbebetriebe geschaffen

werden.

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 19.05.2014 den Aufstellungsbeschluss

für den Bebauungsplan Nr. 39 "Zum Sägewerk" gefasst. Die Aufstellung des

Bebauungsplanes erfolgt mit einem zweistufigen Beteiligungsverfahren.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde zwischen dem 23.05.2017 und

23.06.2017 in Form einer öffentlichen Auslegung in der Stadtverwaltung durchgeführt.

Parallel dazu wurden die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die

Nachbargemeinden beteiligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 wurde vom 19.11.2019 bis zum 19.12.2019 sowie in der Zeit vom 04.05.2020 bis 15.06.2020 öffentlich ausgelegt, parallel wurden die Behörden beteiligt. Nach Durchführung einer ersten Auslegung und Beteiligung ergab sich Überarbeitungsbedarf insbesondere bezüglich umweltplanerischer und immissionstechnischer Belange.

 

Die daraufhin erfolgte Überarbeitung liegt hiermit vor und macht eine erneute Auslegung notwendig.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen billigt den vorliegenden 3. Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 39 "Zum Sägewerk" und den 3. Entwurf der Begründung inkl.

Umweltbericht.

 

2. Die Stadtvertretung beschließt, den 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39

einschließlich der Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a

Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen und zur

erneuten Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 4a Abs. 3 BauGB). Zusätzlich

sind der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die

nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

3.  Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht

fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den

Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Grevesmühlen deren

Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit

des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2994&TOLFDNR=44161&selfaction=print