01.06.2021 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses für das Städ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 01.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Elke Dankert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Baetke spricht die D4 Objekte und den Hinweis des Rechnungsprüfungsausschusses unter Punkt 7 an und bittet um Erläuterung.
Der Amtsvorsteher und Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses merkt an, dass das Niedrigwertprinzip eingehalten werden muss.
Frau Lenschow fügt ergänzend hinzu, dass es sich nur um einen Hinweis des RPAs handelt. Sie geht darauf ein, dass die Sanierungskosten im Sanierungsgebiet höher sind
als für ein normales Objekt. Dieser städtebauliche Mehraufwand wird auch gefördert. Die D4 Objekte sind in der Herstellung relativ teuer und bis jetzt ist es noch nicht gelungen ein Objekt zu dem Wert zu veräußern.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst; welche dieser Vorlage beigefügt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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