01.06.2021 - 13 Ergänzungssatzung der Stadt Grevesmühlen für ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 01.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert die Diskussion und die Entscheidung des Bauausschusses. Er geht auf den Änderungsbeschluss des Bauausschusses ein, der wie folgt formuliert wurde:
- Der Bauausschuss hat entschieden, dass die Festsetzungen der Fassadengestaltung mit max. 50% Holz entfallen sollten. Zudem sollte die Farbgebung der Fassade um die Farbtöne schwedenrot und taubenblau erweitert werden, so dass 5 Farbtöne zur Auswahl stehen.
Herr Schiffner ist nicht damit einverstanden, dass die Dachfarbe weiterhin vorgeschrieben ist. Er spricht sich gegen diese Einschränkung aus.
Herr Schulz verweist in diesem Zusammenhang auf Mecklenburger Bautraditionen.
Herr Baetke sieht in den Festsetzungen des Bauausschusses einen Kompromiss.
Frau Münter spricht sich für ein einheitliches Bild aus, da die Gebäude viele Jahre stehen. Sie nennt einige Beispiele für einheitliche Stadtbilder.
Herr Grote äußert seine Meinung dahingehend, dass der Bau eines Hauses mit hohen Kosten verbunden ist und hier nicht viele Vorschriften gemacht werden sollten.
Herr Krohn vertritt die Ansicht, dass die Grundsatzdiskussion im Bauausschuss geführt werden sollte. Im vorliegenden Fall geht es um 3 Häuser in Barendorf für die im Bauausschuss ein Kompromiss gefunden wurde. Bei zukünftigen Bebauungsplänen sollte mehr Augenmerk auf die Gestaltungsfestsetzungen gelegt werden.
Herr Schulz betont, dass Häuser zu allen Zeiten teuer waren. Er schlägt für die Diskussion im Bauausschuss die Hinzuziehung eines Fachmanns vor.
Herr Grote betont, dass der richtige Zeitpunkt für eine Grundsatzdiskussion schwer zu finden ist. Vielleicht ist dieser B-Plan der richtige Anlass.
Herr Baetke stellt den Antrag § 4 Abs. 1 Satz 1 zur Farbe der Dacheindeckung zu streichen.
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat auf Antrag des Vorhabenträgers entschieden, die
Ergänzungssatzung Barendorf für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf, südöstlicher
Ortseingang, aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss zur Schaffung von Baurecht über eine Ergänzungssatzung im
Ortsteil Barendorf wurde in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen am
14.12.2020 gefasst.
Die Flächen werden bisher landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen sind im
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt. Zielsetzung ist es, das Baurecht durch
Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu schaffen.
Gemäß § 1a Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind für die Ergänzungsflächen auch die
Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu
berücksichtigen. Der Ausgleich für Eingriffe wird im Rahmen des Planverfahrens im
erforderlichen Umfang gesichert.
Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 34 Abs. 6
BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Zur
Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf der Satzung für die Dauer von 6 Wochen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind parallel nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,
südöstlicher Ortseingang, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit den inhaltlichen
Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
2. Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,
südöstlicher Ortseingang, sind gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 BauGB für die Dauer von 6 Wochen öffentlich auszulegen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
3. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Ergänzungssatzung der Stadt Grevesmühlen für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,
südöstlicher Ortseingang, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben
können, sofern die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von
Bedeutung ist.
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Baetke:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 9 |
- davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Enthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis zu den Änderungen des Bauausschusses zur Fassadengestaltung:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 9 |
- davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis mit den vorgenannten Änderungen:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 9 |
- davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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