29.03.2021 - 5 Bestätigung der Tagesordnung

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Wortprotokoll

 

Frau Münter stellt einen Dringlichkeitsantrag. Sie berichtet über die Wahrnehmung eines Gerichtstermins am heutigen Tage. Frau Münter zitiert eine E-Mail des Bürgermeisters vom 17.02., in der er erklärt, dass er die Unzufriedenheit über das Abstimmungsergebnis sieht und auf § 29 Abs. 2 KV M-V im Verbindung mit dem Gesetz zur Ausrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen hinweist.

Frau Münter verliest Ihren Dringlichkeitsantrag.

Frau Münter erläutert, dass die Dringlichkeit begründet ist, da jeder Beschluss, der vom Hauptausschuss beschlossen wird, aber eigentlich von der Stadtvertretung beschlossen worden wäre, rechtswidrig sein kann.

 

Frau Kausch sieht keine Dringlichkeit, da dieser Antrag bereits seit dem 8. Februar hätte gestellt werden können und erkundigt sich nach der heutigen Gerichtsverhandlung.

 

Frau Münter erklärt, dass das Gericht noch keine Entscheidung getroffen hat und darauf abstellt, dass das Gesetz, welches die Übertragung auf den Hauptausschuss erst ermöglicht, verfassungswidrig sei, sodass es zu einer Vorlage des Gesetztes vor dem Oberverwaltungsgericht käme. Frau Münter wollte weiterhin erst den Gerichtstermin abwarten und vorher keinen Antrag stellen.

 

Herr Zachey findet, dass die Zeit bis zum 15.03. ausreichend war, um einen Antrag zu stellen und möchte in der Tagesordnung fortfahren.

 

Frau Münter erklärt, dass sie erschrocken ist, da das höchste Gut, nämlich die Zuständigkeit der Stadtvertretung, verletzt wird. Frau Münter sieht weiterhin, dass in der Vergangenheit Dringlichkeitsanträge ohne Begründung der Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt wurden und dass die Wiederholung des Beschlusses kein Problem sein sollte, wenn man meint, dass der Beschluss rechtmäßig gefasst wurde.

 

Frau Kausch weist von sich, dass Dringlichkeitsanträge ohne Begründung gestellt werden.

 

Herr Baetke sieht die Dringlichkeit allein durch die zusätzlichen Sitzungen, in denen wichtige Entscheidungen anstehen.

 

Der Bürgermeister sieht ebenfalls keinen Grund für einen Dringlichkeitsantrag. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass der Beschluss bis zur Entscheidung nicht angewendet werden soll. Der Bürgermeister rät von einer Zustimmung zum Dringlichkeitsantrag ab und macht darauf aufmerksam, dass er bei Zustimmung zu diesem Antrag eine rechtliche Prüfung vornehmen wird.

 

Herr Krohn vertritt ebenfalls die Meinung, dass die Dringlichkeit nicht besteht, da der Antrag rechtzeitig hätte gestellt werden können und das Gericht darauf hingewiesen hat, dass der Beschluss im Moment nicht umzusetzen ist.

 

Frau Münter beantragt eine namentliche Abstimmung.

 

Frau Oberpichler sieht eine Dringlichkeit, da Klarheit für die Beschlüsse notwendig ist. Sie versteht nicht, warum die Beschlussvorlage nicht rechtzeitig vor der Sitzung zugesendet wurde, obwohl sie schon am 3. Februar fertig war. Weiterhin hat Frau Oberpichler in der SVS am 08.02. den Hinweis auf die benötigte 2/3-Mehrheit vermisst sowie den roten Stempel „Tischvorlage“.

 

Frau Münter berichtet, dass die Vorlage im Allris ohne I und II hinterlegt war und findet, dass aktuell eine Abstimmung verhindert wird, damit sich nicht herausstellt, dass die 2/3-Mehrheit nicht vorhanden ist.

 

Herr Krohn bittet um Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag und weitere Diskussionen dann weiterzuführen, wenn der Antrag auf die Tagesordnung kommt.

 

Die Stadtpräsidentin erklärt, dass nun darüber abgestimmt werden muss, ob der Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung gesetzt wird.

 

Frau Münter verneint dies und erklärt, dass Herr Krohn soeben ein Ende der Diskussion beantragt hat und nach der Geschäftsordnung nun darauf hinzuweisen ist, dass noch jemand dafür oder dagegensprechen kann, der noch nicht zu dem Thema gesprochen hat.

 

Die Stadtpräsidentin erfragt, ob aus den Reihen der Stadtvertreter noch jemand seine Meinung dafür oder dagegen äußern möchte.

 

Herr Schulz spricht sich gegen die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages auf die Tagesordnung aus und findet, dass ja besonders für so ein wichtiges Thema etwas Schriftliches hätte vorliegen müssen.

 

Die Stadtpräsidentin verliest den Dringlichkeitsantrag von Frau Münter und erfragt nach einer Formulierung für die Tagesordnung.

 

Frau Münter führt erneut Gründe für die Dringlichkeit aus.

 

Die Stadtpräsidentin erkundigt sich erneut nach einer Formulierung für die Tagesordnung.

 

Frau Münter formuliert „Feststellungsbeschluss zum TOP 8 vom 08.02.2021“.

 

Herr Zachey versteht nicht, warum Frau Münter wissentlich Fristen verstreichen lässt.

 

Herr Bendiks beantragt eine 3-minütige Unterbrechung zur Abstimmung zwischen Frau Münter, der Stadtpräsidentin und dem Bürgermeister.

 

Die Sitzung wird für eine kurze Pause unterbrochen.

 

Über den Antrag von Frau Münter zur namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag „Feststellungsbeschluss zum TOP 8 vom 08.02.2021“ wird abgestimmt:

 

Liste für die namentliche Abstimmung

 

Ja

Nein

Enth.

Baetke, Stefan

X

 

 

Bendiks, Jörg

X

 

 

Bibow, Jörg

-

-

-

Brockmann, Udo

 

X

 

Deininger, Horst

X

 

 

Faasch, Maik

 

X

 

Fett, Mathias

 

X

 

Grote, Ralf

-

-

-

Gutow, Maik

X

 

 

Holm-Bertelsen, Stephan

 

X

 

Kausch, Elvira

 

X

 

Krohn, Thomas

 

X

 

Münter, Christiane

X

 

 

Oberpichler, Erika

X

 

 

Putzer, Guido

 

X

 

Reppenhagen, Erich

X

 

 

Scharnweber, Wilfried

X

 

 

Schiffner, Sven

X

 

 

Schulz, Volkmar

 

X

 

Siegerth, Roland

 

X

 

Sonnenberg, Sophia

-

-

-

Strübing, Petra

-

-

-

Uhle, Gerit

X

 

 

Wehr, Mario

X

 

 

Zachey, Dirk

 

X

 

Ergebnis

11

10

 

 

Der Dringlichkeitsantrag wird als TOP 14.1 Feststellungsbeschluss zum TOP 8 vom 08.02.2021in die Tagesordnung aufgenommen.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung bestätigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1