09.03.2021 - 10 Ergänzungssatzung der Stadt Grevesmühlen für ei...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Herr Schiffner vertritt die Ansicht, dass die Regelungen, die Bauherren auferlegt werden, zu

eng und weitgreifend sind.

 

Herr Baetke stellt Antrag darauf, dass die farblichen Einschränkungen aus dem Entwurfs-

und Auslegungsbeschluss herausgenommen werden.

 

Herr Schulz stimmt der Festsetzung ausdrücklich zu und spricht sich dafür aus, traditionelle

Ziegelfarben beizubehalten.

 

Herr Grote pflichtet Herrn Baetke und Herrn Schiffner bei.

 

Herr Baetke ist der Meinung, dass keine Gefahr besteht, dass Barendorfs Häuser

kunterbunt werden, da es sich nur um 3 Häuser handelt.

 

Der Bürgermeister rät von einer zu schnellen Entscheidung ab und stellt Antrag auf

Zurückweisung der Beratungen in den Bauausschuss.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag des Bürgermeisters:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat auf Antrag des Vorhabenträgers entschieden, die

Ergänzungssatzung Barendorf für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf, südöstlicher

Ortseingang, aufzustellen.  

 

Der Aufstellungsbeschluss zur Schaffung von Baurecht über eine Ergänzungssatzung im

Ortsteil Barendorf wurde in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen am

14.12.2020 gefasst. 

 

Die Flächen werden bisher landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen sind im

Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt. Zielsetzung ist es, das Baurecht durch

Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu schaffen. 

 

Gemäß § 1a Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind für die Ergänzungsflächen auch die

Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu

berücksichtigen. Der Ausgleich für Eingriffe wird im Rahmen des Planverfahrens im

erforderlichen Umfang gesichert. 

 

Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 34 Abs. 6

BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Zur

Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf der Satzung für die Dauer von 6 Wochen gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange sind parallel nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,

südöstlicher Ortseingang, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit den inhaltlichen

Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung

gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

2. Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,

südöstlicher Ortseingang, sind gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3

Abs. 2 BauGB für die Dauer von 6 Wochen öffentlich auszulegen und die Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. 

 

3. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht

fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die

Ergänzungssatzung der Stadt Grevesmühlen für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,

südöstlicher Ortseingang, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben

können, sofern die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen

müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von

Bedeutung ist.

 

Die Beschlussvorlage wird zur erneuten Beratung in den Bauausschuss verwiesen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2988&TOLFDNR=43186&selfaction=print