04.03.2021 - 8 Ergänzungssatzung der Stadt Grevesmühlen für ei...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Grevesmühlen hat auf Antrag des Vorhabenträgers entschieden, die

Ergänzungssatzung Barendorf für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf, südöstlicher

Ortseingang, aufzustellen.  

 

Der Aufstellungsbeschluss zur Schaffung von Baurecht über eine Ergänzungssatzung im

Ortsteil Barendorf wurde in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen am

14.12.2020 gefasst. 

 

Die Flächen werden bisher landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen sind im

Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt. Zielsetzung ist es, das Baurecht durch

Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu schaffen. 

 

Gemäß § 1a Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind für die Ergänzungsflächen auch die

Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu

berücksichtigen. Der Ausgleich für Eingriffe wird im Rahmen des Planverfahrens im

erforderlichen Umfang gesichert. 

 

Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 34 Abs. 6

BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Zur

Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf der Satzung für die Dauer von 6 Wochen gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange sind parallel nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,

südöstlicher Ortseingang, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit den inhaltlichen

Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung

gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

2. Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,

südöstlicher Ortseingang, sind gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3

Abs. 2 BauGB für die Dauer von 6 Wochen öffentlich auszulegen und die Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. 

 

3. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht

fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die

Ergänzungssatzung der Stadt Grevesmühlen für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,

südöstlicher Ortseingang, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben

können, sofern die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen

müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von

Bedeutung ist.

 

Herr Mahnel, Planer für diese Satzung, erklärt, dass insgesamt 3 Grundstücke mit jeweils ca. 1.000m² Grundstücksfläche entstehen sollen. Es sind nur Einfamilienhäuser geplant. Im Herbst 2021 sollen die Ausgleichspflanzungen stattfinden. Für das auf der anderen Straßenseite liegende Natura 2000 Gebiet werden keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sein.

 

Diskussion:

 

Herr Schulz lobt die Planung und teilt mit, dass hier seiner Ansicht nach, vorbehaltlos zugestimmt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2986&TOLFDNR=43172&selfaction=print