01.03.2021 - 5 Antrag der Gemeinde Testorf-Steinfort auf Gewäh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 01.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Faasch fasst die gegebenen Informationen, des Bürgermeisters der Stadt, aus der letzten Sitzung zu diesem _Antrag zusammen.
Die Ausschussmitglieder diskutieren den Sachverhalt und sind der Meinung, dass die Stadt der Gemeinde Testorf-Steinfort keinen Kredit gewähren kann. Für die vielen geplanten Großprojekte der Stadt Grevesmühlen wird ein enormer Finanzierungsbedarf erwartet.
Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Gemeinde Testorf-Steinfort hat sich mit anliegendem Schreiben an die Stadt Grevesmühlen gewandt.
Gemäß § 57 Absatz 2 Satz 3 sind Darlehen einer Gemeinde an eine andere Gemeinde nur zulässig, wenn dies der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient und die Liquidität des eigenen Haushaltes nicht gefährdet ist.
Die durch die Stadtvertretung beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Grevesmühlen für die Jahre 2021 und 2022 sieht Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 4.087.100 Euro (2021) bzw. 9.942.500 Euro (2022) zur Finanzierung der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen (u.a. Schulcampus) vor. In den Finanzplanjahren sind zunächst Kassenkreditlinien von 2.236.400 Euro (2023) und 11.896.800 Euro berücksichtigt, die aus weiteren Investitionen resultieren und ggf. über zusätzliche Investitionskredite auszugleichen wären. Somit kann eine Kreditvergabe nicht ohne Gefährdung der eigenen Liquidität erfolgen. Eine Kreditvergabe durch die Stadt Grevesmühlen bei gleichzeitiger Aufnahme von Investitionskrediten ist nach Abstimmung mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nicht zulässig.
Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat die Baumaßnahme in ihrem Doppelhaushalt 2021/2022 berücksichtigt, die Finanzierung erfolgt demnach aus der Kassenkreditlinie und somit aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand der Gemeinden und der Stadt Grevesmühlen, wodurch das für die vorhandenen liquiden Mittel an die Banken zu zahlende Verwahrentgelt (auch als „Strafzinsen“ bezeichnet) reduziert wird. Die Tilgung des Kassenkredits erfolgt mit Eingang der Verkaufserlöse.
Die Vergabe eines Investitionsdarlehens ist im Haushaltsplan der Stadt Grevesmühlen nicht vorgesehen. Hierzu wäre die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes erforderlich. Gleiches gilt für die Kreditaufnahme durch die Gemeinde Testorf-Steinfort, hier wäre zusätzlich eine Genehmigung der Kreditaufnahme durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt entsprechend des Antrages der Gemeinde Testorf-Steinfort die Vergabe eines zinslosen Darlehens in Höhe von 800.000 Euro an die Gemeinde Testorf- Steinfort zur Finanzierung der Erschließung des B-Planes Nr. 3 „Am Gutshof“ im Ortsteil Testorf.
Das Darlehen ist über die Verkaufserlöse aus dem B-Plan zurückzuzahlen. Die bei der Gemeinde eingehenden Verkaufserlöse sind binnen zwei Wochen an die Stadt Grevesmühlen weiterzuleiten. Mit Ablauf von 5 Jahren wird die dann noch gegebenenfalls bestehende Restschuld aus dem Darlehen zur Zahlung fällig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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