08.02.2021 - 15 Umlegungsverfahren U 4 "Zum Sägewerk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 08.02.2016 hat die Stadtvertretung die Tätigkeit einer Geschäftsstelle an den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer übertragen. Herr Bauer hat zum 31.12.2018 die Sozietät des Vermessungsbüros Bauer und Siwek in den Ruhestand verlassen. Frau Siwek führte im Auftrag des Landesamtes für innere Verwaltung die Abwicklung der bestehenden Anträge aus. Der Auftrag zur Geschäftsabwicklung durch Landesamt für innere Verwaltung ist befristet und aus diesem Grund soll der Beschluss zur Übertragung der Geschäftsstelle erfolgen.

Gemäß §46 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 6 der Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) können die vom Umlegungsausschuss (Umlegungsstelle) im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen von einer Geschäftsstelle vorbereitet werden. Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses sollen gemäß § 46 Abs. 4 BauGB in Verb. mit §6 Abs. 2 UmlALVO M-V der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Kerstin Siwek aus Wismar übertragen werden.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Kerstin Siwek, (Anschrift: Vermessungsbüro Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) zu über­tragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

3

 

 

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