08.02.2021 - 3 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angele...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Als Anlage der Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister ergänzt zu seinem schriftlich ausgereichten Bericht:

 

  • Zum Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen haben Videokonferenzen mit dem Investor und dem Wirtschaftsministerium stattgefunden. Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen und die Gemeindevertretung Upahl tagen gemeinsam zu dieser Thematik in nichtöffentlichen Sitzungen. Diese gemeinsamen Sitzungen sollen nun regelmäßig stattfinden und dienen zur Beschlussfassung und zum Informationsaustausch.
  • Schulcampus: Die ersten Baumfällungen sind in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgt. Die ersten Lose werden zur Ausschreibung vorbereitet. Alle Arbeiten liegen im Zeitplan. Ein Dank geht an die Architekten und an das Bauamt.
  • Der B-Plan West I ist in Bearbeitung. Die Fachgutachten sind so weit vorangeschritten, dass das B-Plan Verfahren in der nächsten Sitzungsrunde weiter thematisiert werden kann.

 

Herr Wehr spricht die neuen Parkscheinautomaten an und möchte wissen, warum die Entscheidung auf diesen Anbieter gefallen ist. Weiterhin fragt er nach, ob es eine Provision für den Anbieter gibt oder die Parkgebühren zu 100% an die Stadt gehen. Außerdem macht er darauf aufmerksam, dass es in der App nicht die Möglichkeit der Brötchentaste gibt.

 

Frau Scheiderer teilt mit, dass der App-Anbieter Sieger einer Ausschreibung war. Nähere Details werden schriftlich beantwortet.

 

Der Bürgermeister fügt ergänzend hinzu, dass der Anbieter auch in Lübeck und Rostock die Parkscheinautomaten betreibt.

 

Frau Oberpichler macht auf einen Formfehler im Bericht des Bürgermeisters aufmerksam. Unter dem Themenfeld Hochbau – Schulcampus ist das Datum des Bauantrages nicht korrekt.

 

Der Bürgermeister entgegnet, dass es der 15.12.2020 ist.

 

Herr Baetke spricht den Windpark in Schönberg und das Bürgerbeteiligungsgesetz, welches dort das erste Mal angewendet wird, an. In diesem Zusammenhang möchte er wissen., ob dies auch für das bereits bestehende Windrad in Santow und die geplanten Windräder angedacht ist.

 

Der Bürgermeister führt aus, dass es sich bei der Anlage in Santow um eine Versuchsanlage des Herstellers handelt und diese von dem Landesgesetz ausgenommen ist. Die Stadtwerke werden aber über die Zukunftsenergiegenossenschaft ein Modell zur Bürgerbeteiligung auf den Weg bringen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage