08.02.2021 - 16 Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung der Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 08.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Baetke erläutert den Antrag der SPD Fraktion.
Herr Schulz stellt den Antrag die Beschlussvorlage in den Bauausschuss zu verweisen und begründet dies dahingehend. Die Festsetzung verfolgt eine klare gestalterische Absicht. Eine 20%ige Auslastung ist ausreichend, um sich selbst zu versorgen. Wenn die Festsetzungen geöffnet werden sollten, muss über das wie nachgedacht werden.
Auch Frau Münter spricht sich für einen Verweis in den Bauausschuss aus.
Herr Baetke betont, dass bei heutiger Beschlussfassung dieser Angelegenheit die weitere Diskussion in den entsprechenden Gremien erfolgt.
Herr Krohn spricht sich auch für eine Prüfung durch den Bauausschuss aus.
Herr Reppenhagen führt aus, dass viele Dinge zu beachten sind, wenn sich der Bauausschuss mit Bebauungsplänen beschäftigt. Hier muss sich der Bauausschuss auf die Fachplaner verlassen. Nun hat sich in der Praxis herausgestellt, dass die Anwohner mehr wollen. Der Antrag sollte darauf abzielen, dass sich der Bauausschuss der Sache annimmt.
Herr Schulz macht darauf aufmerksam, dass die Stadtvertretung das Verfahren einleiten und in den Bauausschuss verweisen muss.
Der Bürgermeister fasst abschließend zusammen, dass zwei Aspekte zu beachten sind. Es ist zu klären, wie dies formell auf den Weg gebracht wird und inhaltliche Regelungen sind zu diskutieren, um eine Lösung herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Schulz:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 25 |
- davon anwesend: | 24 |
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Enthaltungen: | 0 |
Sachverhalt:
In dem o.g. Wohngebiet besteht für alle Teilbereiche die Einschränkung zur Errichtung von
Anlagen von regenerativen Energien. In dem Bereich solcher Anlagen gab es in den letzten
Jahren eine erheblich wirtschaftliche, ökonomische und finanzielle Entwicklung. Die
Installation solcher Anlagen ist für Hausbesitzer erheblich attraktiver geworden und auch ein
Muss bei der Errichtung von Neubauten. Das neue Gebäudeenergiegesetz stellt hierbei
weitere Anforderungen an die Bauherren bei der Umsetzung eines Bauvorhabens. Auch die
Akzeptanz solcher Anlagen ist in der Bevölkerung gestiegen und ist vermehrt im Stadtgebiet
anzufinden.
Die Stadt Grevesmühlen selbst ist in vielen Bereichen der regenerativen Energien breit und
modern aufgestellt. Ein Baustein dieser positiven Entwicklung ist der Verein „Grevesmühlen -
Stadt ohne WATT - Verein für nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung e. V.“ der sich seit
Jahren für nachhaltige Entwicklung in unserer Region engagiert und einsetzt. Dort heißt es:
„Der Verein versteht sich als Motor für die Gestaltung und Umsetzung einer nachhaltigen
Entwicklung der Stadt Grevesmühlen und ihrer umliegenden Amtsgebiete.“ Aus diesen und
weiteren Gründen, sollten die vorhandenen Beschränkungen in den o.g. Baugebieten aufgehoben werden.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 30,
34.1 und 34.2 (Wohngebiet Mühlenblick) einzuleiten, so dass die Beschränkungen für
regenerative Anlagen (Photovoltaik bzw. Solarthermie) auf max. 20% der bestehenden
Dachflächen aufgehoben wird. Zuvor wird der Sachverhalt zur Diskussion an den Bauausschuss verwiesen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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90,8 kB
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