15.03.2021 - 9 Information zum aktuellen Sachstand zum geplant...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bernstorf
- Datum:
- Mo, 15.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sven Schimanek
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Der Landkreis Nordwestmecklenburg als Träger der Straßenbaulast der Kreisstraße 17 erstellt gerade die Genehmigungsplanung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Bernstorf. Die Maßnahme soll voraussichtlich in 2022 umgesetzt werden.
Im Zuge der Maßnahme wird eine Beteiligung der Gemeinde empfohlen um wirtschaftlich Anlagevermögen zu schaffen.
Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung erfolgte der Grundsatzbeschluss am 26.10. 2020.
Bei den Ortsterminen zwischen Landkreis, Planungsbüro und Gemeindevertretern wurde festgelegt, dass nur im Bereich vor Hauptstr. 2 und 4 ein Gehweg bis in die Nebenstraße geplant werden soll, da der wassergebundene Weg dort auf die Straße ausläuft und auf der gegenüberliegenden Straßenseite ausreichend Platz für eine sichere Fußgängerführung vorhanden ist.
Des Weiteren gibt es die Festlegung, dass ein barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen mit Herstellung von weiteren Gehwegen nicht gewünscht ist. Es erfolgt lediglich die Anpassung der vorhandenen Aufstellfläche gegenüber des Anliegerweges und die Errichtung einer neuen Aufstellfläche bei den Wohnblöcken.
Herr Schimanek erläutert die im Sachverhalt genannten baulichen Maßnahmen.
Weiterhin spricht er die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich an.
Es gibt die Varianten:
- die vorhandenen Straßenlampen werden nur durch neue Kabel und neue Lampen mit LED-Leuchtmitteln ersetzt,
- die Straßenlampen sollen mit Fördermitteln finanziert werden, da bedarf es dann ein Gutachten eines Planers, über die Anzahl der benötigten Lampen, der Energieeinsparung durch LED-Leuchtmittel und somit auch die Errechnung auf eine Amortisation in 20 Jahren, da dies ein Kriterium für eine Förderung ist. Für dieses Gutachten sind die Kosten noch nicht abzuschätzen. Aus der Erfahrung treiben die Planungskosten die Projektsumme in die Höhe, die in keinem Verhältnis zu den eventuell möglichen Fördermitteln stehen.
Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, die alten Lampen durch neue zu ersetzen und keinen Fördermittelantrag zu stellen.
Die alten Lampen werden zum Lückenschluss der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet weiterverwendet.
Ein weiteres Problem stellt die Regenentwässerung in der Nebenstraße dar. Die jetzigen Leitungen sind nicht durch Dienstbarkeiteintragungen gesichert. Hier bedarf es einer Entscheidung der Gemeinde, wie verfahren wird.
Es können jeweilige Dienstbarkeiten eingetragen werden, es kann eine zentrale Regenwasserleitung durch den Zweckverband verlegt werden, wo alle angrenzenden Grundstücke angeschlossen werden.
Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, dass Dienstbarkeiten für die Regenentwässerung auf die jeweiligen Grundstücke eingetragen werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 7 |
- davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |