26.10.2021 - 11 Öffentliche Auslegung zum Entwurf der Teilforts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di, 26.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Helms-Ferlemann verliest die im Entwurf vorliegende Stellungnahme.
Herr Kolz weist darauf hin, dass sich die Gemeinde im Wahlkampf gegen Windenergie ausgesprochen hat und plädiert dafür keine Stellungnahme zum jetzigen Entwurf abzugeben.
Weiterhin beantragt Herr Kolz eine namentliche Abstimmung ob die Stellungnahme wie im Entwurf ausgefertigt abgegeben wird.
Abstimmungsergebnis:
Friedel Helms-Ferlemann Ja
Frank Bahlcke Nein
Hellen Bahlcke Nein
Alexander Fenner Nein
Bernd Kolz Nein
Sven Krüger Nein
Konrad Larek Ja
Simone Oldenburg Enthaltung
Reinhard Siedenschnur Ja
Daniel Soth-Worofka Ja
Dirk Stein Enthaltung
Die Mehrheit der Gemeindevertretung spricht sich gegen die Abgabe einer Stellungnahme aus.
Sachverhalt:
Die Gemeinde ist im Rahmen der 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. Die Teilfortschreibung umfasst die Aktualisierung des Kapitels 6.5 Energie.
Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP festgeschrieben sind, betreffen. Dann kann dieses die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.
Ziel der Raumordnung ist es, den Standort von Windkraftanlagen so zu regeln, dass diese grundsätzlich nur in den vorgesehenen Windeignungsgebieten errichtet werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich genehmigt werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen (vgl. § 35 Abs. 1 S. 5 BauGB).
Gegenstand der 3. Beteiligungsstufe ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen sowie des Umweltberichtes. Hierbei sind der Wegfall der Öffnungsklausel sowie Änderungen in bzw. der Wegfall von Windeignungsgebieten (WEG) zu nennen.
Beigefügt ist ein Auszug der WEG, die die Stadt sowie die umliegenden Gemeinden betreffen.
Die Gemeinde ist aufgefordert eine Stellungnahme (soweit gewünscht und notwendig) abzugeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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