21.09.2021 - 9 Annahme einer Sachzuwendung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di, 21.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die Annahme einer Sachzuwendung des TSV Gägelow in Höhe von 5.181,00 Euro für Sportgeräte plus ev. anfallender Transportkosten.
Die Zeile im Sachverhalt “Dafür sind etwa 700 - 1.000 € als Eigenanteil durch die Gemeinde (ca. 10 cm Ausbaggern und mit Sand befüllen) aufzubringen.”ist zu streichen. .
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze von 100 Euro erreicht wird.
Der TSV Gägelow beabsichtigt die Anschaffung einer Funtec Netzanlage Beach Champ sowie von 2 Bolzplatztoren mit Stahlnetz, welche an die Gemeinde übergeben werden sollen, um diese auch für den Schulsport zu nutzen. Der TSV erhält dafür eine Förderung durch den Landes- bzw. Kreissportbund. Für die Beach-Netzanlage würde die Gemeinde die Herrichtung des Spielfeldes 9x 18 m auf dem Sportplatz übernehmen. Dafür sind etwa 700 - 1.000 € als Eigenanteil durch die Gemeinde (ca. 10 cm Ausbaggern und mit Sand befüllen) aufzubringen. Die Auftragserteilung durch den TSV erfolgt erst nach Zustimmung durch die Gemeindevertretung.