31.08.2021 - 7 Öffentliche Auslegung zum Entwurf der Teilforts...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Helms-Ferlemann macht kurze Ausführungen zum Raumentwicklungsplan.

Zum Thema entsteht eine rege Diskussion.

 

Herr Siedenschnur macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde eine Stellungnahme abgeben sollte, dass das Windeignungsgebiet im Gemeindegebiet bestehen bleiben sollte. Er befürchtet, dass die Betreiber der Windräder gegen die Gemeinde auf Schadensersatz klagen werden, wenn sie dem Entwurf des Kapitels 6.5 Energie zur 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens ohne entsprechende Stellungnahme zur Kenntnis nimmt.

 

Frau Bahlcke erkundigt sich nach der Frist der abzugebenden Stellungnahme.

 

Herr Soth-Worofka hätte von der Verwaltung im Vorfeld erwartet, welche Folgen sich für die Gemeinde ergeben könnten, wenn sie dem aktuellen Entwurf des Raumentwicklungsplanes zustimmen, da die Gemeinde sich in den Vorjahren für Windeignungsgebiete in der Gemeinde ausgesprochen hat.

 

Herr Fenner macht darauf aufmerksam, dass die Stellungnahme sich nur auf das Windeignungsgebiet von 1999 bezogen werden darf, nicht auf das, was jetzt existiert.

Das Windeignungsgebiet was jetzt besteht ist viel größer, als das was 1999 durch die Gemeinde beschlossen wurde.

Weiterhin regt Herr Fenner an, die Rechtmäßigkeit des Städtebaulichen Vertrages durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

 

Herr Helms-Ferlemann fasst die Diskussion wie folgt zusammen:

Die Gemeindevertretung sieht sich heute nicht in der Lage, keine bzw. eine Stellungnahme zum Entwurf des Raumentwicklungsplanes abzugeben.

Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig zu prüfen, ob sich aus der Teilfortschreibung zur

3. Stufe des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen

Planungsverbandes Westmecklenburg gegebenfalls Ersatzansprüche an die Gemeinde

gestellt werden könnten, wenn die Gemeinde keine Stellungnahme im Sinne der Erhaltung

des Windeignungsgebietes zustimmt.

Eine möglich Stellungnahme der Gemeinde ist innerhalb der am 02.11.2021 endenden

Auslegungsfrist abzugeben. Daher kommt die Vorlage am 26.10.2021 erneut auf die

Tagesordnung der Gemeindevertretung.

 

Weiterhin beauftragt die Gemeindevertretung auf Vorschlag von Herrn Fenner die Prüfung

des Städtebaulichen Vertrages durch einen Rechtsanwalt. Zudem ist in der Sitzung der

Gemeindevertretung am 26.10.2021 durch die Verwaltung über den Sachstand zur

anhängigen Klage „Windenergieanlage“ am Verwaltungsgericht zu berichten.

 

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Beschluss:

 Die Gemeindevertretung nimmt die Information zur Teilfortschreibung "Entwurf des Kapitels 6.5 Energie" zur Kenntnis und beschließt 

1. die Abgabe einer Stellungnahme sowie  

2. die Beauftragung der Verwaltung zur fristgemäßen Versendung der Stellungnahme 

Die Vorlage wird zurückgestellt!

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Sachverhalt:

Die Gemeinde ist im Rahmen der 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. Die Teilfortschreibung umfasst die Aktualisierung des Kapitels 6.5 Energie.

 

Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP festgeschrieben sind, betreffen. Dann kann dieses die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.

 

Ziel der Raumordnung ist es, den Standort von Windkraftanlagen so zu regeln, dass diese grundsätzlich nur in den vorgesehenen Windeignungsgebieten errichtet werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich genehmigt werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen (vgl. § 35 Abs. 1 S. 5 BauGB).

Gegenstand der 3. Beteiligungsstufe ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen sowie des Umweltberichtes. Hierbei sind der Wegfall der Öffnungsklausel sowie Änderungen in bzw. der Wegfall von Windeignungsgebieten (WEG) zu nennen. 

Beigefügt ist ein Auszug der WEG, die die Stadt sowie die umliegenden Gemeinden betreffen. 

 

Die Gemeinde ist aufgefordert eine Stellungnahme (soweit gewünscht und notwendig) abzugeben. 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2952&TOLFDNR=1001009&selfaction=print