25.05.2021 - 10 Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen in 23...

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Wortprotokoll

 

Herr Helms-Ferlemann erläutert in kurzen Zügen den Sachverhalt der BV. Dieser Beschluss ist notwendig, um die beantragten Fördermittel zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Eine Förderung würde 75% der Kosten für den Abriss des Guthauses und die Entsorgung des dort abgelagerten Unrates betragen.

 

Herr Siedenschnur fragt nach, ob eine 75%ige Förderung bereits zugesagt sei.

 

Herr Helms-Ferlemann bestätigt, dass diese prozentuale Förderung im Förderprogramm festgeschrieben ist.

 

Herr Siedenschnur weist darauf hin, da für dieses Gelände noch kein Konzept für die Weiternutzung vorliegt und hierfür ein B-Plan erstellt werden muss, der wahrscheinlich nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren erstellt und genehmigt wird, dort nie wieder ein Baurecht erlangt wird. Deshalb plädiert Herr Siedenschnur dafür, so lange kein Konzept für die weitere Nutzung des Areals vorliegt, das Gutshaus nicht abzureißen.

 

Herr Hünemörder hat sich in den letzten Tagen selbst ein Bild von dem Gutshaus gemacht. Er ist der Meinung, dass das Gutshaus wieder saniert werden könnte.

 

Frau Oldenburg fragt nach, ob der Bauausschuss die Befürwortung für den Fördermittelantrag zurückzieht.

 

Herr Siedenschnur bejaht dieses, so lange kein Nutzungskonzept vorliegt soll das Gutshaus nicht abgerissen werden.

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gägelow ist Eigentümerin der Flurstücke 5 und 7/1 in der Gemarkung Jamel. Das Grundstück der Forststraße 8 und 9 ist mit der Ruine des ehemaligen Gutshauses bestanden und seit langem unbewohnt. Auf der Fläche befinden sich erhebliche Altablagerungen, die eine Gefahr für die einzelnen Bewohner des Ortes und die Allgemeinheit darstellen. Die Planung beinhaltet die Beräumung der mit entsorgungspflichtigen Abfällen kontaminierten Liegenschaft, um das Ortsbild aufzuwerten und die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen

 

Für die Maßnahme wurde am 24.02.2021 eine Zuwendung nach der Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien gemäß Nr. 2.2.1 Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen (Förderbereich 2) gestellt.  Der Antrag ist beim LFI eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen LEFD-II-0001/21 geführt.

 

Für die abschließende Bearbeitung des Antrages ist u.a. ein Beschluss der Gemeindevertretung zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme erforderlich.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, das Vorhaben „Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen in 23968 Gägelow, OT Jamel“ durchzuführen und die Finanzierung in Höhe der Kostenschätzung von 177.100,00 € im Nachtragshaushalt der Gemeinde Gägelow für das Jahr 2021 zu sichern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

8

Enthaltungen:

2