20.04.2021 - 9 Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen in 23...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Helms-Ferlemann erläutert in kurzen Zügen die Beschlussvorlage und bittet die Gemeindevertretung diesem Beschluss zuzustimmen.

 

Herr Hünemörder macht darauf aufmerksam, bevor ein Abriss des Gutshauses erfolgt, ein Nutzungskonzept für diese Fläche erstellt werden sollte.

 

Herr Helms-Ferlemann gibt zur Kenntnis, dass es jetzt nur um den Antrag für die Fördermittel geht. Wenn es keine Bewilligung des Fördermittelantrages geben sollte, muss erneut über die Nutzbarmachung des Grundstücks und die Finanzierung gesprochen werden. Der Bürgermeister unterbreitet den Vorschlag, auf dem nächsten Bauausschuss am 17.05.2021 erneut über die Thematik zu beraten, da Herr Kolz bereits einige Vorschläge bei ihm per Mail eingereicht habe. Er lädt Herrn Kolz zur Bauausschusssitzung am 17.05.2021 mit ein. 

 

Herr Hünemörder fragt nach, was passiert wenn in diesem Jahr schon Fördermittel zur Verfügung gestellt werden und noch kein Konzept für die Weiternutzung des Grundstücks vorliegt.

 

Herr Hünemörder stellt den Antrag, die Beschlussfassung auf die nächste Gemeindevertretersitzung zu verschieben.

 

Herr Kolz gibt zu bedenken, dass die Gemeindevertretung erstmal einen Beschluss zum Abriss des Gutshauses oder zur weiteren Nutzung des Grundstücks fassen muss. Der Antrag auf Fördermittel kann vorsorglich gestellt werden.

 

Herr Krüger erkundigt sich, wie die Summe von 177.100,00 Euro zustande kommt.

 

Herr Helms-Ferlemann erklärt, dass ein Orientierungsangebot vorliegt. Dies beinhaltet auch Mittel für Umweltverträglichkeitsprüfungen, hohe Kosten für die Entsorgung diverser Materialien wie z.B. Sondermüll.

 

 

Herr Stein erkundigt sich, ob die Gemeinde über die finanziellen Mittel verfügt für die vielen geplanten Baumaßnahmen.

 

Herr Helms-Ferlemann weist auf den Zustand des Gutshauses hin, hier muss was passieren.

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gägelow ist Eigentümerin der Flurstücke 5 und 7/1 in der Gemarkung Jamel. Das Grundstück der Forststraße 8 und 9 ist mit der Ruine des ehemaligen Gutshauses bestanden und seit langem unbewohnt. Auf der Fläche befinden sich erhebliche Altablagerungen, die eine Gefahr für die einzelnen Bewohner des Ortes und die Allgemeinheit darstellen. Die Planung beinhaltet die Beräumung der mit entsorgungspflichtigen Abfällen kontaminierten Liegenschaft, um das Ortsbild aufzuwerten und die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen

 

Für die Maßnahme wurde am 24.02.2021 eine Zuwendung nach der Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien gemäß Nr. 2.2.1 Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen (Förderbereich 2) gestellt.  Der Antrag ist beim LFI eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen LEFD-II-0001/21 geführt.

 

Für die abschließende Bearbeitung des Antrages ist u.a. ein Beschluss der Gemeindevertretung zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme erforderlich.

 

 

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Der Bürgermeister stellt den Antrag von Herrn Hünemörder, den Beschluss bis zur nächsten Sitzung zu vertagen, zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Beschluss wird bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung am 25.05.2021, mit dem Verweis zur Beratung im Bauausschuss am 17.05.2021, vertagt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2949&TOLFDNR=43741&selfaction=print