23.02.2021 - 13 Beschluss zur Finanzierung der Beschaffung eine...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der BM informiert vorab über eine neue Förderrichtlinie, von der allerdings nicht bekannt ist, ob sie bereits beschlossen wurde. Diese neue Richtlinie beinhaltet 3 Förderbeträge, deren Gestaltung aber für rechtswidrig gehalten wird. Die Art und Weise wie hier mit den Gemeinden umgegangen wird, ist unmöglich.

Frau Oldenburg wird gebeten, zu erkunden, ob bereits eine Beschlussfassung im Kreistag erfolgt und diese Richtlinie in Kraft getreten ist.

Frau Oldenburg wird eine entsprechende Anfrage im Kreistag starten. Auch sie hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und wird sich für die Gemeinde einsetzen.

 

Sachverhalt:

Laut Stellungnahme des Landkreises vom 19.01.2021 ist es grundsätzlich möglich, eine Förderung berechnet auf die Anschaffung eins HLF10 zu erhalten, tatsächlich jedoch ein LF20 zu beschaffen. Dies entspricht also den Forderungen der Gemeinde.

Jedoch sieht die Förderrichtlinie des Landkreises bei „Uneinigkeit“ vor, dass der Grundfördersatz von 25% der Förderfähigen Kosten um 10 abzusenken ist. Im Ergebnis würde der Gemeinde ein Förderbetrag von 15% der förderfähigen Anschaffungskosten eines HLF10 in Aussicht gestellt.

Geht man von Anschaffungskosten für ein HLF10 in Höhe von 270.000 € aus, ergäbe dies eine Fördersumme von 40.500 € (bei 25% wären es 62.500 €).

Die Differenz wäre von der Gemeinde zu tragen.

 

Die Drittförderung des Landes beträgt bis zu 33%. Ein Fördermittelbescheid liegt hier noch nicht vor. Ausgehend von einer 33%-igen Förderquote und der Annahme, dass auch das Land bei den Fördermitteln auf die Anschaffungskosten eines HLF10 abstellt, würde der Fördermittelbetrag des Landes 89.100 € betragen.

 

Es wird also derzeit von einer Gesamtförderung von 129.600 € vorbehaltlich der ausstehenden Bescheide ausgegangen.

Für die Beschaffung eines LF20 wird von Gesamtkosten von 422.740 € ausgegangen.

Der Eigenanteil der Gemeinde am Beschaffungsprozess läge also bei 293.140 € (statt geplant bei 141.000 €).

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den erhöhten Eigenanteil zur Finanzierung der Beschaffung eines LF20 aufgrund der Kürzung der Fördermittel des Landkreises zu tragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2947&TOLFDNR=42921&selfaction=print