23.02.2021 - 8 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 sowie 5....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Fenner bittet darum, im Pkt. 2 zur Beschlussfassung die Ergänzung aus dem Bauausschuss aufzunehmen. Unter Pkt. 2 der Beschlussfassung soll im 1. Satz eingefügt werden: „weitere und zukünftige“ Einzelhandelsbetriebe.

Der BM stimmt diesem Antrag zu.

 

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat im Jahr 1991 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 sowie im Jahr 1993 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 1 liegt vor i. d. F. der 6. Änderung. Die Änderungen 1 bis 4 des Bebauungsplanes Nr. 2 erlangten keine Rechtskraft.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 schafft die Gemeinde Gägelow die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Standortverlagerung des Nahversorgers „Norma“ aus dem Mecklenburger Einkaufzentrum (MEZ) an die Landesstraße 01. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung sowie einige Gemeinden des Stadt-Umland-Raumes Wismar bewerteten die Standortverlagerung auf einer außerordentlichen Sitzung am 02.04.2019 grundsätzlich positiv, knüpften dies jedoch an eine Maßgabe. Es wurde gefordert, dass die Gemeinde Gägelow in ihren Gewerbegebieten, insbesondere in denen der Bebauungspläne Nr. 1 und Nr. 2, nahversorgungs- und zentrenrelevante Einzelhandelssortimente ausschließt.

 

Um den Vorgaben der Raumordnung zu entsprechen, beschließt die Gemeinde Gägelow daher die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 und die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 mit dem Ziel, Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten in den Gewerbegebieten der Bebauungspläne als unzulässig festzusetzen. Es wird die Sortimentsliste des Stadt-Umland-Raumes Wismar zu Grunde gelegt.

 

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 und die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 werden im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. In den Gewerbegebieten der Bebauungspläne sind bereits in den aktuellen Fassungen einschränkende Festsetzungen zu der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben getroffen worden. Mit der 7. Änderung bzw. der 5. Änderung findet eine weitere Ausdifferenzierung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben statt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Daraus begründet sich die Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens.

 

 

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Beschluss:

1. Für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 1 und Nr. 2 „Gewerbegebiet Gägelow“ in der jeweils aktuellen Fassung sollen die Satzungen über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 sowie über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aufgestellt werden.

2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Innerhalb der Bebauungspläne Nr. 1 und Nr. 2 sollen weitere und zukünftige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden. Damit reagiert die Gemeinde auf entsprechende Maßgaben des Amtes für Raumordnung und Landesplanung im Zusammenhang mit der Standortverlagerung „Norma“.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Frau Riebe verlässt nach dieser Beschlussfassung die Gemeindevertretersitzung.