27.05.2009 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr.4 der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 27.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow hat das Aufstellungsverfahren mit den Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben sich Anregungen und Stellungnahmen. Diese wurden behandelt.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und
- nicht berücksichtigte Anregungen.
Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen wird der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow hat das Verfahren zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Warnow für das Gebiet „Am Meierberg“ in Warnow mit den Vorentwurfsunterlagen durchgeführt.
Im Ergebnis der Beteiligungsverfahren ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und
- nicht berücksichtigte Anregungen.
Auf der Grundlage der Auswertung wird der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Umweltrelevante Stellungnahmen und Erhebungen werden berücksichtigt.
Ein Artenschutzgutachten liegt vor.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Warnow für das Gebiet „Am Meierberg“ in Warnow.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind an der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Warnow zu beteiligen.
- Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass folgende umweltrelevante Erhebungen und Stellungnahmen werden mit ausgelegt:
- Stellungnahmen und Erhebungen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren,
- Artenschutzgutachten.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Warnow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Auf-
stellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
