26.10.2020 - 8 Beschluss über die Schutzzielbestimmung zur Bra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Anwesenden diskutieren Form und Zielstellung der Entwurfsplanung. Ein Vertreter des Ingenieurbüros für Brandschutz „WW Brandschutz GmbH“ hat leider kurzfristig abgesagt.

 

Frau Burmeister und Amtswehrführer Herr Arndt erklären und erläutern den Brandschutzbedarfsplan. Es handelt sich hierbei um einen Entwurf. Im Nachhinein werden noch einige Änderungen an diesem vorgenommen. Relevant ist in dieser Gemeindevertretersitzung nur, dass die Qualität der Schutzziele beschlossen wird.

 

Sachverhalt:

Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises gemäß § 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG), den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben hierzu insbesondere (…) eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Gemeinde Rüting nimmt diesen gesetzlichen Auftrag durch die Freiwillige Feuerwehr Rüting wahr.

 

Die Bedarfsplanung hat unter Anwendung der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) vom 21. April 2017 sowie der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2017 zu erfolgen.

 

Durch den Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land wurde die Leistung für die Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung für alle amtsangehörigen Gemeinden am 07. Juli 2018 an das Ingenieurbüro für Brandschutz Werner aus Malchow (zwischenzeitlich in die WW Brandschutz GmbH umfirmiert) vergeben. Ein ausgefertigtes Exemplar der Brandschutzbedarfsplanung liegt der Verwaltung sowie dem Bürgermeister zum Sitzungstermin vor. Es wurde unter anderem festgestellt, mit welchen charakteristischen Gefahren die Freiwillige Feuerwehr Rüting im Einsatz konfrontiert werden kann und mit welchen verfügbaren Einsatzkräften- und Mitteln die Freiwillige Feuerwehr zum jetzigen Zeitpunkt diese Gefahren abwehrt. So wurden im Ergebnis die Rettungswahrscheinlichkeiten anhand der derzeitigen Gegebenheiten objektiv dargestellt.

 

Durch die Gemeindevertretung ist die politische Entscheidung zu treffen, welche Qualität die Gefahrenabwehr durch die Freiwillige Feuerwehr Rüting besitzen soll. Durch die Festlegung der Mindesteinsatzstärke, der Eintreffzeit und des Erreichungsgrades wird das sogenannte Schutzziel bestimmt.

 

Der Gesetzgeber gibt den Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern vor, folgende Werte nicht zu unterschreiten:

 

  1. Für die Bestimmung der Mindesteinsatzstärke darf nach 10 Minuten ab Alarmierung die erste Einheit nicht kleiner als 9 Funktionen betragen und nach weiteren 5 Minuten die zweite Einheit nicht kleiner als 6 Funktionen betragen.
     
  2. Die Eintreffzeit darf 10 Minuten ab Alarmierung nicht überschreiten.
     
  3. Der Erreichungsgrad darf nicht niedriger als 80 Prozent angenommen werden.

Sofern bei der Schutzzielbestimmung von diesen Werten abgewichen wird, ist der Brandschutzbedarfsplan im Sinne des § 2 BrSchG i.V.m. Punkt 2.8.1 der Verwaltungsvorschrift rechtswidrig.

 

Im Ergebnis Gefahren- und Risikoanalyse zeigt der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Rüting, dass die vorgenannten Werte durch die Freiwillige Feuerwehr Rüting zum jetzigen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig erreicht werden können. Aus diesem Grund wird empfohlen, die vorgenannten Mindeststandards als niedrigste Qualitätskriterien für die Schutzzielbestimmung anzunehmen.

 

Schlussfolgernd wird empfohlen, die Schutzziele wie in der Anlage vorgeschlagen festzulegen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Brandschutzbedarfsplan wie von der Verwaltung empfohlen:

Die Gemeindevertretung beschließt die Schutzziele, unter Einhaltung der Mindeststandards entsprechend Punkt 2.8.1 der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wie vorgeschlagen festzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2932&TOLFDNR=41624&selfaction=print