24.09.2020 - 6 Annahme von Spenden für das Jahr 2020
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 24.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert, dass Herr Averdunk und die Jagdgenossenschaft bereits seit 30 Jahren ihre Pachterlöse als Spende an die Gemeinde ausreichen. Dies ermögliche
Anschaffungen für die Allgemeinheit, wofür er den Spendern herzlich danke.
Es wird über den Heckenschnitt und die Verbringung des anfallenden Schreddermaterials in
der Gemeinde diskutiert. In diesem Zusammenhang spricht Herr Höhn die Eichen und die
Hecke in Schönhof an. Er meint, dass es dort Probleme mit Totholz gebe und von den Bäumen womöglich eine Gefahr ausgehe. Der Bürgermeister merkt an, dass diese Bäume bei der letzten großen Baumpflegeaktion, die über ein Förderprogramm finanziert worden sei, leider nicht mit aufgenommen worden waren. Dies solle nachgeholt werden, sobald wieder Fördermöglichkeiten vorhanden seien. Bei Gefahr in Verzug müsse jedoch sofort gehandelt werden. Dafür habe die Gemeinde Geld in den Haushalt eingeplant.
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 100 Euro überschritten wurde.
Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und liegt dem Beschluss als Anlage bei.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen lt. beiliegender Liste für den jeweils angegebenen Zweck. Aufgrund der Corona-Pandemie soll die Umbuchung aus dem Verwahrkonto in den Haushalt teilweise im Jahr 2021 vorgenommen werden (entsprechend gekennzeichnet). Die Liste beinhaltet die Einzahlungen seit der letzten Gemeindevertretersitzung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,5 kB
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