08.07.2020 - 8 Informationen über mögliche Sonderzuweisungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Lenschow informiert zum neuen Finanzausgleichsgesetz (FAG) und die Möglichkeit, mit diesem Geld entstandene Haushaltslöcher auszugleichen. Nach dem § 27 des FAG gibt es verschiedene Möglichkeiten Zuweisungen zu bekommen, die auf den Haushaltsausgleich ausgerichtet sind.

Allerdings muss nach Prüfung gesagt werden, dass es keine Gemeinde aus dem Amtsbereich gibt, die alle Bedingungen erfüllt.

Nach einer voraussichtlichen Steuerschätzung wird eingeschätzt, dass sich die Steuereinnahmen durch Corona um ca. 8.000 € verringern werden. Für das kommende Jahr können allerdings noch keine Steuerschätzungen vorgenommen werden.

Es gibt ein Hilfspaket für Kommunen, danach sollen Ausgleichszahlungen für Gewerbesteuer vereinbart werden.

 

Herr Grote spricht das neue Einsatzfahrzeug der Feuerwehr an. Ein großer Teil wurde durch Fördermittel finanziert. Wie erfolgt die Aufteilung der Restsumme innerhalb des Amtes?

Frau Lenschow: Für dieses Fahrzeug ist eine Drittelfinanzierung geplant gewesen. Der Landkreis hat sich aber zurückgezogen und statt der versprochenen Summe (ca. 45.000 €) nur noch 15.000 € dazugegeben. Die restliche Summe wird im Amt nach Einwohnerzahlen aufgeteilt.
 

Herr Grote informiert, dass der Landkreis für derartige Förderungen Geld aus der Feuerschutzsteuer nimmt. Der Betrag aus dieser Steuer ist in diesem Jahr um 100.000 € gekürzt worden.
 

Herr Gindler ergänzt, dass eine Mitnutzung des Einsatzleitfahrzeuges des Katastrophenschutzes praktikabel gewesen wäre.