11.06.2020 - 9 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 11.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Sievers erklärt ihre Befangenheit zu diesem Tagesordnungspunkt und nimmt währen der Diskussion und Abstimmung im Zuschauerbereich Platz.
Frau Rogge informiert zu einem Gespräch mit dem Amt für Raumordnung und erklärt, die Notwendigkeit dieser Beschlussfassung. Diese Beschlussfassung wird den Gemeinden förmlich aufgezwungen und kostet natürlich aus Geld. Diese Kosten sollten eigentlich andere Behörden tragen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Testorf-Steinfort stellt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich innerhalb des Gemeindegebietes auf, um die Sonderbaufläche für Windenergie-anlagen zurückzunehmen. Die Zielsetzung korrespondiert mit der in Aufstellung befindlichen Teilfortschreibung des RREP für die Region Westmecklenburg.
Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat die Öffentlichkeit beteiligt und den berührten Behörden und TÖB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. Hinsichtlich der berührten Behörden und TÖB ergeben sich
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus werden Hinweise aus den Stellungnahmen soweit erforderlich in der Begründung berücksichtigt.
Maßgeblich sind aus Sicht der Gemeinde die Stellungnahme des Landkreises, Bauleitplanung, des Amtes für Raumordnung und Landesplanung und die Belange, die von der Gemeinde Rüting vorgetragen wurden. Die Gemeinde ergänzt die Ausführungen zur bisherigen planungsrechtlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Regelung und Steuerung von Windenergieanlagen.
Unter Berücksichtigung des in Aufstellung befindlichen RREP sieht sich die Gemeinde in ihrer Vorgehensweise bestärkt. Das RREP von 2011 wurde für unwirksam erklärt. Die Gemeinde möchte nicht von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und begründet dies unter Bewertung der Sicherung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse. Aus Sicht der Gemeinde ist eine Bindungswirkung entfallen.
In Bezug auf die Belange, die von der Gemeinde Rüting vorgetragen werden, setzt sich die Gemeinde Testorf-Steinfort mit diesen ausführlich auseinander. Die Gemeinde ist einer anderen Auffassung als die Gemeinde Rüting. Die Gemeinde ist davon überzeugt, dass die Aufhebung der Sonderbaufläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan zulässig und begründet ist. Zum einen sind die Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen RREP verfestigt. Zum anderen ist die Gemeinde nicht bestrebt, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen.
Die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf ergab keine wesentlichen Änderungen der Planungen. Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren werden im erforderlichen Umfang beachtet.
Die Verfahren zur Änderung des RREP bzw. zur Neuaufstellung des RREP sind noch nicht abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und der heutigen Kenntnis und Absicht zur Entwicklung von Windenergie, hat die Gemeinde das Ziel, das Sondergebiet für Wind aus dem Flächennutzungsplan zu entlassen. Es ist die Willensbekundung der Gemeinde an diesem Standort keine Windenergieanlagen bzw. die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nicht planungsrechtlich vorzubereiten und zuzulassen. Diese Zielsetzung befindet sich in Übereinstimmung mit dem bisherigen Stand der Aufstellung des RREP. Unabhängig vom Fortgang des Verfahrens zur Aufstellung des RREP führt die Gemeinde Testorf-Steinfort das Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes fort, um ihre Willensbekundung entsprechend zum Ausdruck zu bringen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
O d e r:
… haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.
Beschluss:
- Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Testorf-Steinfort und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Testorf-Steinfort wird wie folgt begrenzt:
im Nordwesten: durch landwirtschaftliche Flächen,
im Nordosten: durch landwirtschaftliche Flächen und die Landesstraße L031,
im Südwesten: durch landwirtschaftliche Flächen,
im Südosten: durch landwirtschaftliche Flächen
- Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Testorf-Steinfort deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|