11.06.2020 - 6 Einzahlungen aus Spenden 2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird. Gemäß § 8 (2), Nr. 13 der Hauptsatzung darf der Bürgermeister Spenden bis zu 100 Euro annehmen.

Da die Zuwendungen in der Regel unangekündigt eingezahlt werden und der Verwendungszweck durch den Einzahler vorgegeben wird, hat der Bürgermeister diese per Anordnung angenommen. Eine Annahme durch die Gemeindevertretung ist somit praktisch nicht möglich, es sei denn, die Zuwendung war Bestandteil des Haushaltes. Somit ist ein nachträglicher Beschluss durch die Gemeindevertretung notwendig.

Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und liegt dem Beschluss als Anlage bei.                             

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die anliegende Übersicht der eingegangenen Zuwendungen zur Kenntnis und erteilt ihre Zustimmung zur Annahme der Zuwendungen für den jeweils angegebenen Zweck durch den Bürgermeister.                  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Straathof bittet im Anschluss an die Beschlussfassung um das Wort.
Herr Vitense erteilt dem Amtsvorsteher das Wort und erwähnt, dass er sich eine schriftliche Äußerung des Amtsvorstehers im Vorfeld gewünscht hätte.

 

Herr Straathof stellt sich den anwesenden Gemeindevertretern und Gästen als Vorsitzender des Amtsausschusses und des RPA der Verwaltungsgemeinschaft vor. Der RPA hat dem Amtsvorsteher den Auftrag erteilt, das Gespräch mit den Gemeindevertretern von Testorf-Steinfort zu suchen. Dieser Auftrag sollte ursprünglich bereits am 30.04.2020 wahrgenommen werden.

Zuallererst aber wird dem Bürgermeister der Gemeinde Testorf-Steinfort ein großes Lob für das Aussehen und die Fortschritte seiner Gemeinde ausgesprochen, wenngleich diese auch eher zu Lasten der weiteren Bürger des Landkreises NWM gehen.

Im Prüfbericht des RPA wurde mitgeteilt, dass die finanzielle Lage der Gemeinde ziemlich schlecht ist. Das Eigenkapital der Gemeinde Testorf-Steinfort liegt bei nur noch 34 %. Die meisten Gemeinden des Amtes sind unzufrieden, da sie die Gemeinde Testorf-Steinfort mitfinanzieren müssen. Testorf-Steinfort ist momentan die einzige Gemeinde, die derart negativ da steht.
 

Herr Vitense beklagt, dass die Gemeinde keine eigenen Einnahmen hat. Es geht vielen Gemeinden so wie Testorf-Steinfort.

Aber durch das neue FAG wird die Gemeinde Testorf-Steinfort erhebliche Zuschläge erhalten, die mithelfen werden, den Schuldenberg abzubauen. Ein Thema der heutigen Tagesordnung ist der Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre.

Kritisiert wird die ständige Erhöhung der Steuerhebesätze und die immer wiederkehrende Verpflichtung der Gemeinden, sich dem Landesdurchschnitt anzupassen.
 

Herr Vitense informiert zu einer Baumaßnahme in Wüstenmark, bei der die Kosten bei ca. 1 Million Euro liegen. Die Gemeinde erhält rund 600.000 € vom Landkreis und StALU sowie eine Kofinanzierungshilfe von 200.000 €. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei 80 bis 90.000 € und ist im Haushalt 2020 fest eingeplant.

 

Der Kassenkredit soll in den kommenden Jahren Schritt für Schritt abgebaut werden, auch mit Unterstützung von Bund und Land. Die Gemeinde wird auch weiterhin Unterstützungsanträge stellen.


Herr Vitense informiert, dass auch in Zukunft die Gemeinde bestrebt ist, weitere Investitionen zum Wohle der Einwohner zu tätigen, bei gleichzeitiger Reduzierung der Inanspruchnahme des Kassenkredites.

 

Herr Hinze macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Finanzierung der weiteren Baumaßnahmen um die Rücklagen der anderen Gemeinden handelt.
Herr Vitense entgegnet, dass ihm dies bekannt ist. Es ist deshalb nicht so schlimm, weil das Amt dafür ja keine Negativzinsen (Strafzinsen) an die Banken bezahlen muss.

 

Anfrage von Herrn Vitense an den RPA: Wie viele Strafzinsen zahlen die Gemeinden aufgrund ihrer Rücklagen an die Banken?

Herr Straathof erklärt, dass es keine Aufgabe des RPA ist, diese Informationen freizugeben.  

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2868&TOLFDNR=40227&selfaction=print