16.06.2020 - 5 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für...

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Wortprotokoll

 

Frau Bahlcke erläutert den Sachverhalt. Frau Sturmheit möchte wissen, in welche Kategorie die Kita fällt. Laut Bürgermeister ist die Kita unter § 2 Punkt 6 einzugliedern. Herr Fenner schlägt vor den Punkt 6 auf folgenden Wortlaut zu ändern „Gemeindliche Kinder- und Jugendeinrichtungen und Feuerwehr“. Frau Sturmheit gibt zu bedenken, dass auch allen die Möglichkeit gegeben sein sollte die Halle zu nutzen. Nun diskutieren die Ausschussmitglieder über die Hallennutzungsordnung und den Hallenbelegungsplan. Frau Herpich teilt mit, dass die Verwaltung den Belegungs-/Nutzungsplan erstellt, nach Meldung der Vereine. Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass der Sozialausschuss die Vereine einladen bzw. informieren soll, um eine Bedarfsabfrage zur Nutzung der Halle in die Wege zu leiten. Die Entgeltordnung soll für 4 Jahre gelten.

Auf die Frage von Frau Sturmheit nach dem Stand der Klage des TSV gibt Frau Bahlcke Informationen zum Sachstand.

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde betreibt die Sporthalle Proseken seit dem 01.01.2018 in privatrechtlicher Form auf der Grundlage der Benutzungs- und Entgeltordnung vom 12.12.2017, beschlossen von der Gemeindevertretung am 05.12.2017.

Diese Entgeltordnung soll durch die anliegende Entgeltordnung ab dem 01.07.2019 abgelöst werden.

Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Gebührensatzung bedarf eine privatrechtliche Entgeltordnung nicht zwingend einer zugrunde liegenden Kalkulation. Die Entgelte können marktüblich festgesetzt werden. Eine höchstmögliche Kostendeckung soll dabei angestrebt werden.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden geänderten Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung der Gemeinde Gägelow für die Nutzung der Sporthalle Proseken mit folgender Änderung zu § 2 Ziffer 6:“ 6. Gemeindliche Kinder- und Jugendeinrichtungen und Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde“.

Die Entgeltordnung soll in unveränderter Form mindestens bis zum 31.12.2024 gelten.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung vom 12.12.2017 tritt mit Inkrafttreten dieser Entgeltordnung außer Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2865&TOLFDNR=40125&selfaction=print