24.11.2020 - 7 Neubau Sportplatzgebäude mit Gaststätte in Pros...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Das Gebäude am Sportplatz Proseken, Birnenallee 1 wurde 2015 von der Gemeinde erworben.  Es war ursprünglich geplant, das Gebäude zu sanieren und umzubauen. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.04.2016 wurde das Ingenieurbüro Polzer mit der Planungsleistung beauftragt. Im Ergebnis einer Bauzustandsanalyse hat sich die Gemeinde entschieden, das Bestandsgebäude abzubrechen und einen bedarfsgerechten Neubau mit Gaststätte und Umkleide-/Sanitärräumen für den Sportbetrieb zu errichten.

 

Das Ingenieurbüro Polzer hat daraufhin einen Vorentwurf erarbeitet und der Gemeinde vorgestellt. Der Vorentwurf liegt dieser Beschlussvorlage bei. Im nächsten Schritt ist die baurechtliche Zulässigkeit zu prüfen und nach Fertigstellung der Entwurfsplanung ein Bauantrag zu stellen.

 

 

Herr Helms-Ferlemann unterbreitet den Vorschlag, den Bechluss wie folgt zu ändern:

„Die Gemeindevertretung beschließt, das Vorhaben „Neubau Sportplatzgebäude“ mit Gaststätte in Proseken, Birnenallee 1“ in der vorgestellten Neubauvariante, ggf. noch zu erfolgenden kleineren Änderungen in der weitergehenden Planung, umzusetzen und die finanzielle Absicherung in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Es wird ein Kostenrahmen von 650.000 EUR zzgl. 50.000 EUR Sicherheitsreserve festgesetzt“

 

Frau Oldenburg unterbreitet den Vorschlag, sich nicht auf die zusätzlichen 50.000 EUR festzusetzen. Im Sachverhalt ist angegeben, dass es sich um einen Vorentwurf handelt, hier sind immer Änderungen möglich. Der Kostenrahmen von 650.000 EUR sollte erhalten bleiben, bei Änderungen kann ein neuer Beschluss gefasst werden.

 

Herr Kolz stimmt den Ausführungen von Frau Oldenburg zu. Der Kostenrahmen sollte aber nicht zu knapp gesetzt werden, da gerade bei Bauprojekten die Kosten schnell steigen.

 

Herr Helms-Ferlemann bemerkt, wenn die Planung mit den einzelnen Leistungsphasen abgeschlossen ist, wird sie der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Frau Bahlcke ist auch der Meinung, dass die Kosten nicht als Obergrenze festzusetzen, wenn in die Leistungsphase 4 eingestiegen wird, wird es zu der jetzigen Kostenschätzung konkrete Zahlen geben. Zu der Zeit sollte sich auf keine feste Summe festgelegt werden.

 

Herr Helms-Ferlemann betont, dass dem Planer ein Kostenrahmen vorgegeben werden sollte, mit diesem Beschluss soll keine Endgültige Summe festgelegt werden.

 

Herr Fenner weist darauf hin, dass das Planungsbüro bereits einen relativ großen Spielraum in der Planung beim Gebäude und der Finanzierung gelassen hat um kleine Änderungen vorzunehmen.

 

Frau Oldenburg schlägt vor, die Formulierung „festgesetzt“ auf „in Ansatz gebracht werden“ zu ändern.

 

Herr Helms-Ferlemann gibt zur Kenntnis, dass im Doppelhaushalt 2020/2021 nur die Planungskosten eingestellt sind, für 2021 muss noch ein Nachtragshaushalt erstellt und beschlossen werden. Für den Haushaltsplan ab 2022 müssen auch Kosten eingestellt werden. In der heutigen Sitzung ist deshalb ein Kostenrahmen zu beschließen, dass die Planung erstellt werden kann. Es muss sich auch über die Finanzierung Gedanken gemacht werden, soll das Sportplatzgebäude aus dem Kassenbestand der Gemeinde oder durch einen Kredit finanziert werden. Deshalb sollte eine Finanzsumme benannt werden.

 

Herr Hünemörder plädiert dafür, die Summe 650.000 EUR + 50.0000 EUR festzusetzen. Der Planer sollte diese Summe als festen Richtwert vorgeschrieben bekommen.

 

Die Vorgeschlagene Änderung zum bestehenden Beschluss Es wird ein Kostenrahmen von 650.000 EUR zzgl. 50.000 EUR Sicherheitsreserve in Ansatz gebracht wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter: 13

- davon anwesend:  13

Ja-Stimmen:    12

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:    1

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, das Vorhaben „Neubau Sportplatzgebäude mit Gaststätte in Proseken, Birnenallee 1“ in der vorgestellten Neubauvariante umzusetzen und die finanzielle Absicherung in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

Es wird ein Kostenrahmen von 650.000 EUR zzgl. 50.000 EUR Sicherheitsreserve in Ansatz gebracht.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage