19.05.2020 - 6 Übersicht über die aktuellen Auswirkungen der C...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Bahlcke teilt mit, dass per heute keine neuen Anträge auf Stundung/Herabsetzung dazu gekommen sind. Sie spricht die Wichtigkeit der Kommunen als Auftraggeber für die Wirtschaft an, geplante Maßnahmen sollten umgesetzt werden.

Herr Fenner spricht das neu aufgelegte Förderprogramm für 200 Feuerwehrfahrzeuge an. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass dieses Programm für die Gemeinden Gägelow nicht zutreffend ist.

Herr Fenner ist der Meinung, dass die Planung für den ländlichen Wegebau von Weitendorf nach Neu-Weitendorf angeregt werden sollte.

 

 

Sachverhalt:

 

Die Finanzausschussvorsitzende hat um eine Unterrichtung über die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt der Gemeinde Gägelow gebeten.

 

Durch die Corona-Krise und die damit verbundenen Beschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens sind viele Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dadurch negativ betroffen, dass sie erhebliche Einkommens- und Umsatzverluste zu verzeichnen haben.

 

Im Ergebnis wird dies zu einer Verringerung des Gewerbesteueraufkommens führen. Da die die Messbescheide zur Veranlagung der Gewerbesteuer durch die Finanzämter zeitversetzt nach Erstellung der jeweiligen Steuererklärung eingehen, werden sich die tatsächlichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuererträge der Gemeinde erst in einigen Jahren genau feststellen lassen. Momentan werden gemäß gleichlautender Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Hilfen insofern gewährt, dass die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer 2020 herabgesetzt werden. Die Anträge hierzu sind von den steuerpflichtigen Unternehmen an das Finanzamt zu stellen, welches dann die Messbescheide ändert. Auf dieser Basis werden dann durch die Steuerabteilung im Rathaus neue Vorauszahlungsbescheide (in der Regel auf „Null“) erstellt.

 

Eine weitere betroffene Steuerart ist die Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spielgeräten. Hier können die betroffenen Steuerpflichtigen Anträge auf Stundung stellen, die dann entsprechend der in der Satzung für Stundung, Niederschlagung und Erlass festgelegten Wertgrenzen beschieden werden.

 

Sowohl die Herabsetzung der Vorauszahlungen als auch die Stundungen sind in der beigefügten Liste (Stand 05.05.2020) anonymisiert dargestellt.

 

Zudem sind viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen  von Kurzarbeit betroffen oder von Arbeitslosigkeit bedroht. Dies wird zu Mindererträgen in den Einkommen- und Umsatzsteueranteilen der Gemeinde führen. Wie hoch diese Einbrüche jedoch ausfallen, wird sich erst zu einem späteren Zeitpunkt feststellen lassen. Diese Erträge erhalten die Gemeinden als Zuweisungen über das Land.

 

Auch das Gebühren-, Miet- und Pachtaufkommen der Gemeinden wird, wenn auch nicht in dem Maße wie das Steueraufkommen,  betroffen sein.

 

Seitens des Landes wurden bereits Regelungen zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Pandemie getroffen. Es sind Leitlinien, wie die Zahlungsfähigkeit der Gemeinden gesichert werden soll und wann ein Nachtragshaushalt erforderlich wird. Ein weiterer Erlass befasst sich mit den Unterstützungsleistungen der Kommunen für die private Wirtschaft, wobei neben den genannten steuerlichen Erleichterungen darauf hingewiesen wird, dass die Kommunen geplante Aufträge vergeben und Baumaßnahmen weiter umsetzen sollen, um einer Rezession entgegen zu wirken. 

 

Die Finanzausschussmitglieder haben die Informationen zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage