21.04.2020 - 6 Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erläutert die Änderung der Hauptsatzung. Der Umlegungsausschuss wurde eingearbeitet und auch die Festlegungen für den Seniorenbeirat.

 

Herr Schiffner äußert sich zum Seniorenbeirat. Ihm geht die Berücksichtigung an einigen Stellen zu weit, u.a. das Rederecht. Er spricht sich dafür aus, dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss.

 

Herr Krohn teilt die Ansicht von Herrn Schiffner. Auch er spricht sich dafür aus, Rederecht nur auf Antrag zu gewähren.

 

Herr Faasch merkt an, dass das Rederecht in Absatz 3 bereits eingeschränkt ist.

 

Auch Herr Baetke spricht sich für einen Antrag auf Erteilung von Rederecht aus.

 

Herr Grote meldet sich zu Wort und merkt an, dass es in der Praxis auch so gehandhabt wird. Wenn ein Gast etwas außerhalb der Einwohnerfragestunde sagen möchte, wird Rederecht beantragt und in den meisten Fällen auch erteilt.

 

Herr Baetke merkt an, dass es um das Rederecht zu aktuellen Tagesordnungspunkten geht. 

 

Herr Schiffner betont, dass die Entscheidung bei den Ausschussmitgliedern liegen sollte, wer Rederecht bekommt und wer nicht.

 

Herr Krohn merkt an, dass der Seniorenbeirat in viele Belange involviert ist.

 

Der Bürgermeister informiert, dass die Formulierung bei Gründung des Seniorenbeirates so gewählt und belassen wurde. Die Entscheidung, ob ein Tagesordnungspunkt die Belange der Seniorinnen und Senioren betrifft, liegt bei den Ausschüssen bzw. der Stadtvertretung.

 

Herr Schiffner hält es für wichtig, dass eine politische Entscheidung frei und unabhängig erfolgt.

 

Herr Bibow unterstützt den Wortbeitrag von Herrn Schiffner. Aus seiner Sicht ist es ein großer Schritt, dass der Seniorenbeirat nun in die Hauptsatzung aufgenommen werden soll. Die Entscheidung auf Gewährung von Rederecht sollte bei der Stadtvertretung liegen.

 

Herr Baetke stellt den Antrag, die Hauptsatzung um die Wörter „auf Antrag“ zu ergänzen.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

§ 7a „ Seniorenbeirat“ wird wie folgt ergänzt:

 

(3)  In den Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse erhält die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates auf Antrag Rederecht zu allen Tagesordnungspunkten, deren Inhalt die Belange von Seniorinnen und Senioren in der Stadt Grevesmühlen berührt.

 

Herr Baetke erläutert den Antrag der Fraktionen SPD und grevesmühlen.jetzt.

 

Herr Bibow fügt ergänzend hinzu, dass die monatliche Abrechnung der besseren Übersicht

über die Teilnahme an den Sitzungen dienen soll.

 

Frau Scheiderer teilt mit, dass kommunalrechtlich keine Bedenken zu diesem Antrag bestehen. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass eine Vorauszahlung einen zusätzlichen Aufwand produziert. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Zahlung zum Monatsende ratsamer. Weiterhin gibt sie zu bedenken, dass der Abrechnungsmodus der1/30 Regelung für Funktionsträger für alle Beteiligten sehr aufwändig ist.

 

Herr Bibow merkt an, dass eine Vertretung nur eine Ausnahme darstellt.

 

Herr Grote befürwortet den Antrag, spricht sich aber auch für eine Zahlung zum Monatsende aus.

 

Herr Baetke ist mit einer Abrechnung zum Monatsende einverstanden.

 

Herr Bendiks unterbreitet zur Thematik den Vorschlag die Abrechnungsschreiben per E-Mail zu versenden.

 

Über den Antrag der Fraktionen wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:   1

 

Sachverhalt:

Am 25. November 2019 fand in Grevesmühlen ein Bürgerforum statt. Dieses war initiiert durch das Ministerium für Inneres und Europa und der Innenminister, Herr Lorenz Caffier, hatte seinen Besuch angekündigt. Anlässlich dieses Ereignisses wünschte sich der Seniorenbeirat der Stadt Grevesmühlen bessere Mitwirkungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen für seine Tätigkeit für die Seniorinnen und Senioren der Stadt und fragte deshalb am 18. Dezember 2019 per Mail beim Ministerium nach Möglichkeiten, wie dieser Wunsch umgesetzt werden könne.

 

Die beiliegende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen trägt diesem Wunsch durch Aufnahme der Rechte und Pflichten des Seniorenbeirats in die Hauptsatzung Rechnung.

 

Zudem wurde der Umlegungsausschuss zur vollständigen Darstellung der Ausschüsse der Stadtvertretung mit in die Hauptsatzung aufgenommen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen mit den soeben beschlossenen Änderungen.  

 

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Anlagen zur Vorlage

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