03.02.2020 - 4 Empfehlung des Finanzausschusses zur Umschuldun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 03.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert, dass 3 Banken zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden. Davon hat eine Bank sofort erklärt, dass sie kein Angebot abgeben wird, da sie eine Sondertilgungsmöglichkeit nicht einräumen kann. Eine weitere Bank hat ein Angebot abgegeben, jedoch ebenfalls keine Sondertilgungsmöglichkeit eingeräumt. Das dritte Angebot ist vollständig und entspricht der Ausschreibung. Daher ist der Zuschlag der Sparkasse zu erteilen. Die KFW Kreditanstalt für Wiederaufbau hat ebenfalls mitgeteilt, dass sie keine Sondertilgungsmöglichkeit bieten kann.
Herr Bahr fragt nach, inwieweit auch die Möglichkeit einer Kreditverlängerung ohne Sondertilgungsmöglichkeit infrage gekommen wäre. Frau Lenschow erklärt, dass dann die Ausschreibung der Umschuldung in zwei Varianten hätte erfolgen müssen.
Am 15.02.2020 endet die Zinsfestschreibung eines Darlehens bei der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, das im Jahr 2010 in Höhe von 900.000 Euro für den Umbau des ehemaligen Speichers Wismarsche Straße 5 zum betreuten Wohnbereich aufgenommen wurde.
Die Restschuld per 15.02.2020 beläuft sich auf 516.156,00 Euro. Der aktuelle Zinssatz beträgt 2,58%. Es handelt sich um ein Darlehen mit einer vierteljährlichen Tilgungsrate von 13.236,00 Euro. Bei annähernd gleichbleibender jährlicher Tilgungsbelastung könnte das Darlehen in 10 Jahren zurückgezahlt werden.
Der Hauptausschuss, der gemäß Hauptsatzung bei Kreditaufnahmen innerhalb einer Wertgrenze von 50.000 Euro bis 1 Mio. Euro entscheidet, hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 den Beschluss gefasst, dass der Bürgermeister nach Empfehlung durch den Finanzausschuss entscheidet.
Mittlerweile wurde der Stadt Grevesmühlen durch einen Interessenten eine Kaufabsicht für das Gebäude signalisiert. Sollte der Kaufvertrag zustande kommen, könnte das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden. Da die Kaufverhandlungen sich noch in einem frühen Stadium befinden, ist nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt die Rückzahlung erfolgen kann. Daher wurde die Umschuldung mit einer Sondertilgungsmöglichkeit als Ratendarlehen mit einer Restlaufzeit und einer Zinsfestschreibung von je 10 Jahren ausgeschrieben, so dass das Darlehen am Ende vollständig getilgt sein wird und kein Zinsänderungsrisiko mehr besteht.
Da die Banken ihre Angebote nur wenige Stunden halten können, sind die Angebote bis zum 03.02.2020, 12.00 Uhr einzureichen und werden zur Finanzausschusssitzung als Tischvorlage ausgereicht.