13.10.2020 - 8 Beschluss über die Schutzzielbestimmung zur Bra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 13.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises gemäß § 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG), den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben hierzu insbesondere (…) eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Gemeinde Stepenitztal nimmt diesen gesetzlichen Auftrag durch die Gemeindefeuerwehr Stepenitztal, bestehend aus den Ortsfeuerwehren Mallentin, Papenhusen und Börzow-Gostorf wahr.
Die Bedarfsplanung hat unter Anwendung der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) vom 21. April 2017 sowie der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2017 zu erfolgen.
Durch den Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land wurde die Leistung für die Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung für alle amtsangehörigen Gemeinden am 07. Juli 2018 an das Ingenieurbüro für Brandschutz Werner aus Malchow (zwischenzeitlich in die WW Brandschutz GmbH umfirmiert) vergeben. Ein ausgefertigtes Exemplar der Brandschutzbedarfsplanung liegt der Verwaltung sowie dem Bürgermeister zum Sitzungstermin vor. Es wurde unter anderem festgestellt, mit welchen charakteristischen Gefahren die Gemeindefeuerwehr Stepenitztal, bestehend aus den Ortsfeuerwehren Mallentin, Papenhusen und Börzow-Gostorf im Einsatz konfrontiert werden kann und mit welchen verfügbaren Einsatzkräften- und Mitteln die Freiwillige Feuerwehr zum jetzigen Zeitpunkt diese Gefahren abwehrt. So wurden im Ergebnis die Rettungswahrscheinlichkeiten anhand der derzeitigen Gegebenheiten objektiv dargestellt.
Durch die Gemeindevertretung ist die politische Entscheidung zu treffen, welche Qualität die Gefahrenabwehr durch die Gemeindefeuerwehr Stepenitztal, bestehend aus den Ortsfeuerwehren Mallentin, Papenhusen und Börzow-Gostorf besitzen soll. Durch die Festlegung der Mindesteinsatzstärke, der Eintreffzeit und des Erreichungsgrades wird das sogenannte Schutzziel bestimmt.
Der Gesetzgeber gibt den Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern vor, folgende Werte nicht zu unterschreiten:
1. Für die Bestimmung der Mindesteinsatzstärke darf nach 10 Minuten ab Alarmierung die erste Einheit nicht kleiner als 9 Funktionen betragen und nach weiteren 5 Minuten die zweite Einheit nicht kleiner als 6 Funktionen betragen.
2. Die Eintreffzeit darf 10 Minuten ab Alarmierung nicht überschreiten.
3. Der Erreichungsgrad darf nicht niedriger als 80 Prozent angenommen werden.
Sofern bei der Schutzzielbestimmung von diesen Werten abgewichen wird, ist der Brandschutzbedarfsplan im Sinne des § 2 BrSchG i.V.m. Punkt 2.8.1 der
Verwaltungsvorschrift rechtswidrig.
Im Ergebnis der Gefahren- und Risikoanalyse zeigt der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Stepenitztal, dass die vorgenannten Werte durch die Gemeindefeuerwehr Stepenitztal, bestehend aus den Ortsfeuerwehren Mallentin, Papenhusen und Börzow-Gostorf zum jetzigen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig erreicht werden können. Aus diesem Grund wird empfohlen, die vorgenannten Mindeststandards als niedrigste Qualitätskriterien für die Schutzzielbestimmung anzunehmen.
Schlussfolgernd wird empfohlen, die Schutzziele wie in der Anlage vorgeschlagen festzulegen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird nochmals eine rege Diskussion zu den Schutzzielen, Anforderungen und die dafür benötigte Technik geführt.
Frau Prien informiert, dass in Roxin ein Gewerbe als Holzhandel nicht berücksichtigt wurde. Die Anzahl der Gebäude mit Reetdächern ist in Roxin mit 20% angegeben, dass erscheint Frau Prien zu wenig.
Herr Knoll erkundigt sich, welche finanziellen Auswirkungen die Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde hat.
Frau Burmeister und Herr Stegmann gehen auf die gestellten Fragen ein.
Zu den Anmerkungen von Frau Prien wird Frau Burmeister die Zuarbeit an das Planungsbüro leisten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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