13.10.2020 - 7 Beschluss über die Aufstellung des Flächennutzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 13.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeinde Stepenitztal ist durch Fusion der ehemaligen Gemeinden Börzow, Mallentin und Papenhusen entstanden. Für die Bereiche der ehemaligen Gemeinden Börzow und Mallentin liegen Flächennutzungspläne vor, die wirksam bekannt gemacht wurden. Die wirksamen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Börzow und Mallentin sollen zu einem gemeinsamen Plan zusammengefasst werden und um die ehemalige Gemeinde Papenhusen ergänzt werden. Es sollen die Voraussetzungen für einen Gesamtplan geschaffen werden.
Im Zuge des Aufstellungsverfahren sollen die Zielsetzungen für die ehemalige Gemeinde Papenhusen formuliert werden.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen an der Bahntrasse zu schaffen.
Als Anlagen dienen:
- Anlage 1: Übersicht über das Gemeindegebiet der Gemeinde Stepenitztal,
- Anlage 2: Übersicht mit Kennzeichnung der Gemeindebereiche der ehemaligen Gemeinden,
- Anlage 3: Übersicht des Gemeindegebietes mit Kennzeichnung der Bereiche bestehender Teilflächennutzungspläne in Mallentin und Börzow und der fehlenden Zielsetzungen im Flächennutzungsplan für die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Papenhusen,
- Anlage 4: Übersicht über das Gemeindegebiet mit Kennzeichnung des Bereiches für die Aufstellung des Solarparks auf Teilen der ehemaligen Gemeinden Börzow und Mallentin,
- Anlage 5a: Kennzeichnung des Geltungsbereiches auf dem Teilflächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Börzow,
Anlage 5b: Kennzeichnung des Geltungsbereiches auf den Flächen der ehemaligen Gemeinde Mallentin.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal fasst den Beschluss über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der Zusammenfassung der bestehenden Teilflächennutzungspläne für die ehemaligen Gemeinden Börzow und Mallentin und Ergänzung um die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Papenhusen.
- Planungsziele:
- Planungsziele bestehen in der Erarbeitung der Zielsetzungen für die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Papenhusen unter Berücksichtigung der neuen Gemeindestruktur.
- Änderungen im Bereich der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Börzow und Mallentin sind im Zusammenhang mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen.
- Im Rahmen der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes ist eine Potentialabschätzung im Zusammenhang mit der Bewertung zur Entwicklung regenerativer Energien im gesamten Gemeindegebiet vorgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 13 |
- davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
Gemäß § 24 der KV-MV hat Frau Kock und Herr Zemke weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.
Frau Prien bittet darum, dass in der Verwaltung geklärt wird ob bei Frau Kock und Herr Zemke Befangenheit zu den TOP 6 und 7 besteht.
Auf Nachfrage bei den beiden Gemeindevertretern warum sie sich als befangen erklären, antwortete Frau Kock, dass es besser so wäre.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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