11.08.2020 - 8 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Aufgetretene Fragen werden durch den Bürgermeister beantwortet. 

Frau Prien erkundigt sich, ob der beabsichtigte Flächenkauf an der Straße Roxin – Hof Mummendorf in der Kurve schon getätigt wurde.

Herr Staben spricht einen offenen Flächenerwerb/-tausch in Rüschenbeck an. Wie ist hier der Stand?

 

Nach Auskunft des Bürgermeisters sollten diese Angelegenheiten bereits abgeschlossen sein. Allerdings können diese Fragen im Zuge des Straßenausbaus auch noch einmal geprüft werden.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage