21.04.2009 - 8.2 Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 18 "Windpark am...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die Anzahl der Möglichkeiten von neu zu errichtenden Windkraftanlagen im Planungsgebiet ist auf ein Minimum zu begrenzen.
  2. Neu zu errichtende Anlagen im Altgebiet müssen südlich der Hochspannungsleitung liegen.
  3. Die Gesamthöhe der einzelnen Anlagen wird auf maximal 99 Meter festgelegt.
  4. Verwaltung und Planer für den B-Plan haben sicherzustellen, dass zeitnah nach Beschlussfassung eine Planung, die die Punkte 1 – 3 berücksichtigt, der Vertretung vorgelegt wird.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich nach Vorliegen der Planungsunterlagen eine Gemeindevertretersitzung spätestens zum 26. Mai 2009 zur Beschlussfassung zum B-Plan Nr. 18 „Windpark am Krähenberg“ einzuberufen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               5

Nein- Stimmen:              3

Enthaltungen:              2

 

Anmerkung: Gemäß § 24 KV M-V hat Herr Günther Hünemörder weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.

 

Herr Wandel weist darauf hin, dass er diesen Beschluss auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen wird und gegebenenfalls Einspruch bei der Kommunalaufsicht einlegen wird.