17.02.2020 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Gägelow
- Datum:
- Mo, 17.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
Wortprotokoll
Frau Lenschow gibt eine kurze Zusammenfassung, zum Stand der Abarbeitung der Jahresabschlüsse im Amtsbereich. Zum Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Gägelow teilt Sie folgendes mit:
Sowohl die Ergebnis- als auch die Finanzrechnung sind jahresbezogen unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen. Das Eigenkapital erhöht sich um 88,6 T€. Der Jahresabschluss 2017 ist in mehreren Sitzungen durch den gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft geprüft worden, der RPA hat zudem den Prüfvermerk erteilt und der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der
Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 18.11.2019.
Das Ergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 31.871,09 Euro ab und ist als Ergebnisvortrag in das Jahr 2018 zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich somit auf 918.959,25 Euro.
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 47.913,00 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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