29.09.2020 - 7 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt: Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Der Bürgermeister ergänzt den vorliegenden Bericht:

  • Derzeitige Kassenbestand 1,7 Mio. Euro
  • 62,9 % der veranschlagten Erträge bislang realisiert
  • Einzahlungsverluste werden sich in 2021 und 2022 bemerkbar machen

Die Vorlage wird von den Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen.  

 

 

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Anlagen zur Vorlage