10.03.2020 - 12 Satzung über den Baubauungsplan Nr. 34.2 "Wohng...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schiffner erkundigt sich, warum die Bauweise auf ein Vollgeschoss begrenzt ist.

 

Der Bürgermeister führt aus, dass an diesem Standort keine Stadtvillen entstehen sollen. Unter einem Vollgeschoss ist auch nicht nur die Bungalowbauweise zu verstehen. Im B-Plan Gebiet „Am Sägewerk“ sind auch 2 Vollgeschosse vorgesehen.

 

Herr Schulz informiert, dass der Bauausschuss den 3 Beschlussvorlagen zum B-Plan Nr. 34.2 mehrheitlich zugestimmt hat. Auch Herr Schulz geht auf die Beschränkung der Bauweise in dem Gebiet ein. Als Negativbeispiel nennt er das Wohngebiet gegenüber vom Phantechnikum in Wismar. Hier gab es keine Beschränkungen.

 

Herr Baetke spricht sich dafür aus offener sein und hätte sich gewünscht, dass dort auch Stadtvillen entstehen können.

 

Herr Schulz meldet sich erneut zu Wort und geht darauf ein, dass in der Betrachtung Unruhe entsteht, wenn keine Vorgaben gemacht werden.

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.

Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 34.2 der Stadt Grevesmühlen und übernimmt die entstehenden Kosten laut städtebaulichem Vertrag.

Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Kosten zum Staukanal.

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 34.2 „Wohngebiet Mühlenblick –Erweiterung“ östlich des Rosenweges auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß Anlage an den Vorhaben- und Erschließungsträger:

 

Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH

Geschäftsführerin Frau Uta Woge

August-Bebel-Straße 17

23936 Grevesmühlen

 

2. Der Bürgermeister und die 1. Stellvertreterin werden beauftragt mit der Geschäftsführerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag entsprechend der Anlage abzuschließen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage