10.03.2020 - 10 1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragshausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 10.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow macht einige Erläuterungen zum Nachtragshaushalt.
Herr Baetke erkundigt sich, warum sich die Größe bei der Berechnung des Eigenkapitals geändert hat.
Frau Lenschow teilt mit, dass durch die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2015 konkretere Zahlen vorlagen.
Weiterhin spricht Herr Baetke Seite 141 des Nachtragshaushaltes an und fragt, warum dort nur 66 Hortkinder für den Hort in der Grundschule Fritz Reuter genannt sind, obwohl über ca. 80 Hortkinder gesprochen wurde.
Der Bürgermeister merkt an, dass sich die Zahl auf die zusätzlichen Hortkinder bezieht.
Zum Thema Hort regt Herr Baetke an, dass die Stadt auf den Landkreis zugeht, damit eine Bedarfsermittlung durchgeführt wird.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass reger Kontakt mit dem Landkreis besteht und das davon auszugehen ist, dass dieser seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt.
Herr Schiffner spricht das Thema Satzungen an und regt regelmäßige Anpassungen an.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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