10.03.2020 - 7 Annahme einer Schenkung für das Jahr 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 10.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Grote erkundigt sich, woher der Förderverein seine finanziellen Mittel erhält.
Der Bürgermeister informiert, dass der Förderverein Spenden einwerben darf.
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Schenkungen) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.
Durch den Förderverein wurden ein Hochleistungslüfter im Wert von 3.332,00 Euro sowie Fahrzeugzubehör (Strut-Stützen, -Hakenmesser und -Tragtasche) im Wert von 1.847,42 Euro an die Freiwillige Feuerwehr übergeben.