10.03.2020 - 6 Annahme einer Spende für das Jahr 2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.           

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Spende der Fa. Rudebo Reinigungsservice in Höhe von 1.190,00 Euro für den Umwelt- und Naturschutz (Pflege der öffentlichen Grünanlagen) der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2019.                              

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2779&TOLFDNR=39220&selfaction=print