24.11.2020 - 9 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens  „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

          

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Der Bürgermeister hat weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

 

Abschließend zu diesen Tagesordnungspunkten erhält Herr Straathof in seiner Funktion als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses das Wort. Er weist darauf hin, dass für das städtebauliche Sondervermögen keine Belegprüfung durchgeführt werden konnte. Weiterhin geht er auf die Besonderheit des Ausgleichs des Ergebnishaushaltes ein.

 

 

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