24.11.2020 - 5 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen hat am 23.04.2018 beschlossen, für die Haushaltsjahre ab 2019 Doppelhaushalte aufzustellen.

 

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2021/2022 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2021/2022.

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2021/2022 zuzustimmen.      

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage