19.11.2020 - 8 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes gem...

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Wortprotokoll

 

 

 

Sachverhalt:

 

Es wird die Eröffnung eines B-Plan-Verfahrens beantragt (siehe Anlage).

 

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und sind im Flächennutzungsplan als „Wohnen“ dargestellt.

Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der Fläche durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der Antragsteller wird den Nachweis als Eigentümer der betreffenden Grundstücke sowie über die Zahlungsfähigkeit erbringen. Die Übernahme der aller anfallenden Kosten wurde zugesichert.

 

Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dem beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers

 

Dipl.-Ing. Kerstin Lederer

Grüner Weg 6

23936 Grevesmühlen

 

auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB für den Neubau von Wohnhäusern in Grevesmühlen, Pfaffenhufe 6, zu zustimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

-          davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage