16.11.2020 - 9 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert die Kalkulation und die Notwendigkeit der Überarbeitung.

 

Herr Bahr gibt zu bedenken, ob es nicht günstiger wäre die Kosten nicht weiter zu berechnen und stattdessen freie Personalressourcen zu haben.

Laut Frau Lenschow ist dies nicht möglich, da die Kommunalverfassung die Beitreibung der Gebühren regelt.

 

 

Sachverhalt:

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an die Wasser- und Bodenverbände um 10.230,32 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Beitragssatzes des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von 6,80 €/Beitragseinheit auf 8,80 €/Beitragseinheit.

In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2016 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,42 €/ha auf 1,92 €/ha und Jahr.

 

Der Gebührensatz erhöht sich wie folgt:

 

-          1,86 € für Flächen unter 1 ha (derzeit 1,59 €)

-          12,79 €/ha für Flächen über 1 ha (derzeit 9,97 €/ha).

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.   

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage