16.11.2020 - 15 Annahme einer Sachspende

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.           

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Sachspende für das Städtische Museum von Familie Redersborg in Höhe von 158,50 Euro (historische Männertracht der Müllermeisterinnung Grevesmühlen).                          

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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