16.11.2020 - 10 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Frau Lenschow gibt folgende Erläuterungen.

Entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses wurde der Doppelhaushalt 2021/2022 erarbeitet. Gravierende Änderungen können über einen Nachtragshaushalt korrigiert werden.

Grundlage für den Doppelhaushalt ist der Orientierungserlass des Innenministeriums, der die Zuweisungen und Umlagen regelt. Der Haushaltsausgleich ist im Ergebnis- und Finanzhaushalt erreicht. Jahresbezogene Fehlbeträge im Ergebnishaushalt können über positive Vorträge aus den Vorjahren ausgeglichen werden, diese sind nach gegenwärtigem Sachstand 2024 aufgebraucht.

Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2021 beläuft sich auf 66,2 Mio. Euro, er verringert sich um die jahresbezogenen Fehlbeträge, ist aber immer noch ausreichend hoch.

Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 12,2 Mio. Euro, der Investitionssaldo -8 Mio. Euro, eine Umbuchung erfolgt gemäß den Verwaltungsvorschriften mit dem Jahresabschluss 2017/18.

Das Investitionsvolumen beträgt für 2021 9,9 Mio. Euro (der Eigenanteil beläuft sich auf 5,7 Mio. Euro) und für 2022 20,4 Mio. Euro (Eigenanteil hierauf 12,6 Mio. Euro).

Die liquiden Mittel belaufen sich voraussichtlich zum 31.12.2020 auf 5,4 Mio. Euro. Der Rahmen der Investitionskredite ist für 2021 auf 4,09 Mio. Euro und für 2022 auf 9,94 Mio. Euro festgelegt. Zunächst sind keine Kreditaufnahmen berücksichtigt, werden aber zur Finanzierung der Investitionssalden erforderlich (Schulcampus), damit bleibt die Stadt weiterhin zahlungsfähig, ein Kassenkredit ist nicht erforderlich. In der Haushaltssatzung sind jedoch 1,9 Mio. Euro für kurzfristige Vorfinanzierungen eingeplant. Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht notwendig.

Zu den Erträgen sind aufgrund der aktuellen Entwicklung Ertragsminderungen bei der Gewerbesteuer berücksichtigt. Die Schlüsselzuweisungen liegen in 2021 mit 6,4 Mio. Euro annähernd auf Vorjahresniveau. Für 2022 sind 6,98 Mio. Euro geplant. Aus dem Investitions-Sonder-Programm sind für 2020-2022 524 T€ eingeplant, Übergangszuweisungen werden in Höhe von 319 T€/ und 2022 in Höhe von 264 T€ erwartet.

Bei den Aufwendungen sind Steigerungen bei den Personalkosten (Gründe Vorbericht S. 12)

in Höhe von +523 T€ gegenüber 2020 eingerechnet. Die Sach- und Dienstleistungen sind um +167,8 T€ (davon 100 T€ FFW) gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Für die Kreisumlage sind bei gleichen Umlagesatz 4,66 Mio. Euro zu zahlen das sind 181 T€ mehr als im Vorjahr.

Die wesentlichen Investitionen sind auf der Seite 17 des Vorberichtes aufgeführt. Frau Lenschow zählt diese auf.

Der Stand der Verschuldung beträgt aktuell 3,9 Mio. Euro. In 2021 sind es 7,5 Mio. Euro und zum 31.12.2022 werden 16,9 Mio. Euro prognostiziert.

Die freiwilligen Leistungen belaufen sich auf 1,3 Mio. Euro.

Als Auswirkungen der Corona-Pandemie sind diverse Mehraufwendungen insbesondere für Reinigung, Mindererträge bei der Gewerbesteuer, Ausfälle bei Miet- und Pachteinnahmen, die Ausfälle bei der Einkommen-/Umsatzsteuer sind noch nicht abschätzbar. Die Ausgleichszahlung für Gewerbesteuerausfälle 2020 belief sich auf 499 T€, für 2021 ist die Höhe noch offen.

Als Fazit lässt sich sagen, das hohe Investitionsniveau bedeutet hohe Herausforderungen für den städtischen Haushalt mit der Notwendigkeit Fördermittel einzuwerben. Die Kredittilgungen werden bestimmend für den Finanzspielraum der kommenden Jahre/Jahrzehnte sein.

 

Die fehlenden Wirtschaftspläne der Kommunalen Unternehmen werden zur Stadtvertretung angefügt.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, noch nie über einen Haushalt mit solch hoher Neuverschuldung beraten zu haben.

Diesbezüglich äußert der Bürgermeister sich und spricht den Bau neuer Wohngebiet an, welche über die Grundstückserlöse refinanziert werden. Mit dem Schulcampus wird ein neuer Wert geschaffen, welcher unter anderen auch von den umliegenden Gemeinden gegen Entgelt genutzt wird.

Auf die Frage von Herrn Bahr teilt Frau Lenschow mit, dass die Investitionen im Hauptausschuss besprochen wurden. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung findet sich im Anhang des Haushaltes. Beim Abriss AWG Gebäude handelt es sich um Garagen, das Objekt Schweriner Landstraße, ist das leerstehende Gebäude, welches von der Stadt erworben wurde. Der Planwert für das Sozialgebäudes Bauhof erscheint dem Bürgermeister mit 1,5 Mio. Euro auch zu hoch.

Herr Schiffner ist der Meinung, dass die Stadt Gewerbegebiete und die daraus entstehende Wertschöpfung braucht.

 

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen hat am 23.04.2018 beschlossen, für die Haushaltsjahre ab 2019 Doppelhaushalte aufzustellen.

 

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2021/2022 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.          

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2021/2022.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2021/2022 zuzustimmen.                     

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2773&TOLFDNR=41865&selfaction=print