29.09.2020 - 8 Annahme von Spenden für das Jahr 2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schiffner erkundigt sich, wer die Sammelaktion durchgeführt hat.

 

Herr Rehwaldt teilt mit, dass die Spenden im Rahmen des Betriebsjubiläums zusammengekommen sind.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.      

 

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Spenden für die Kindertagesstätte „Am Lustgarten“ von Modefriseur Gädert in Höhe von 200,00 Euro sowie aus einer Sammelaktion in Höhe von 432,15 Euro.             

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0