07.09.2020 - 17 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 "Schulcam...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Reppenhagen erläutert das weitere Vorgehen zu diesem Bebauungsplan. In der Sitzung der SPD Fraktion wurde von Beratungen mit Lehrern u.w. berichtet, wo die Planungen konkret vorgestellt wurden. Er erkundigt sich, inwieweit das der Wahrheit entspricht.

 

Der Bürgermeister merkt an, dass ein weiteres Vorgehen ohne Votum der Stadtvertretung nicht möglich ist und alle Beratungen mit Lehrern und Planern zur Vorbereitung dieser Beschlüsse dienen. Ein Erschließungskonzept soll so schnell wie möglich vorgelegt werden.

 

Herr Schulz spricht sich dafür aus parallel zu arbeiten, um mit dem B-Plan Baurecht zu schaffen und zeitgleich an den Entwürfen zu arbeiten.

 

Frau Münter informiert, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Antrag für ein Schwimmbad einreicht.

 

Herr Schiffner merkt an, dass die Entscheidungen durch den Bauausschuss und die Stadtvertretung getroffen werden und somit noch keine endgültigen Planungen vorliegen.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Anregungen der letzten Stadtvertretersitzung in die Planungen eingearbeitet werden und im nächsten Bauausschuss präsentiert werden.

 

Frau Münter erinnert an die Problematik der Essenversorgung. Sie gibt zu bedenken, dass bei ein solch großem Projekt wie dem Schulcampus eine Einigung bei Problemen zwischen Stadt und Diakonie schwer herbeizuführen ist.

 

Der Bürgermeister betont, dass das Problem der Aufsicht bei der Essenversorgung nicht durch die Stadt zu klären war. Hier musste eine Lösung zwischen Schule und Hort gefunden werden. Es handelt sich nicht um eine spezifische Problematik eines Schulcampus.

 

Herr Schulz bittet um Beendigung der Diskussion und Abstimmung.

 

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Schulcampus“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des aus der Machbarkeitsstudie entwickelten Entwicklungskonzeptes für den Bildungsstandort Grevesmühlen geschaffen werden. Es ist vorgesehen, den Bereich des geplanten Schulcampus als Gemeinbedarfsfläche festzusetzen und alle Festsetzungen zu treffen, die für die Errichtung der Neubauten, die Sanierung und den Umbau vorhandener Schulgebäude sowie der Neuordnung der Schulbeförderung sowie der Bring-, Hol- und Parkmöglichkeiten und die Neugestaltung der Außen- und Freianlagen erforderlich sind.

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Schulcampus" für das Gebiet des Schulcampus am Ploggenseering.
  2. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 44 ist dem in der Anlage beigefügten Plan zu entnehmen.
  3. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung, Modernisierung und Umgestaltung des Schulcampus.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Bebauungsplan wird im Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB geführt. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) und der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird gem. § 13 (2) Nr.1 BauGB verzichtet.

 

  1. Die Planungsanzeige an die für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörden und Stellen ist vorzunehmen. Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind frühzeitige Abstimmungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zu führen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2766&TOLFDNR=40957&selfaction=print